Mädels, ich bin echt verwirrt. Weiß gerade nicht, obs das richtige Thema ist - wenn nicht, bitte entsprechend verschieben.
Folgendes:
Ich würde gern die Kosten für einen Räumungsauftrag ggü. unserem Mdt festsetzen lassen.
Kann ich dann einen ganz normalen KfA an das Vollstreckungsgericht schicken oder geht das gar nicht und ich muss ein MV machen, um an die Kosten vom Mandanten zu kommen?
Vielen lieben Dank schon mal vorab!
Festsetzung für RA-Kosten für Räumungsauftrag
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
du kannst auch nen kfa machen
kfa an vollstreckungsgericht mit original vollstreckungsunterlagen und um kostenfestsetzung glaub 788 und gegen den eigenen mdt. bitten!
kfa an vollstreckungsgericht mit original vollstreckungsunterlagen und um kostenfestsetzung glaub 788 und gegen den eigenen mdt. bitten!
[size=85]capture life - create art[/size]
Hm... hab ich gemacht. Ich schreib mal, was ich zurückbekommen hab:
Ein Festsetzungsantrag für Geb. und Auslagen, die im Rahmen der Mobiliarvollstreckung und im Verfahren zur Abgabe der e.V. entstanden sind ist unzulässig, da es sich bei diesen Verfahren nicht um gerichtliche Verfahren unter Beteiligung des Vollstreckungsgerichts handelt, LG Stade, Beschluss vom 5.9.03 - 7 T 28/03
Ein Festsetzungsantrag für Geb. und Auslagen, die im Rahmen der Mobiliarvollstreckung und im Verfahren zur Abgabe der e.V. entstanden sind ist unzulässig, da es sich bei diesen Verfahren nicht um gerichtliche Verfahren unter Beteiligung des Vollstreckungsgerichts handelt, LG Stade, Beschluss vom 5.9.03 - 7 T 28/03
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Ja, ich meine die RA-Kosten für den Räumungsauftrag, die uns entstanden sind.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Ohne jetzt die Entscheidung im Volltext zu kennen, behaupte ich mal trotzdem ganz dreißt, dass das Blödsinn ist.Smilie hat geschrieben:Hm... hab ich gemacht. Ich schreib mal, was ich zurückbekommen hab:
Ein Festsetzungsantrag für Geb. und Auslagen, die im Rahmen der Mobiliarvollstreckung und im Verfahren zur Abgabe der e.V. entstanden sind ist unzulässig, da es sich bei diesen Verfahren nicht um gerichtliche Verfahren unter Beteiligung des Vollstreckungsgerichts handelt, LG Stade, Beschluss vom 5.9.03 - 7 T 28/03
ich versuch schon wie bekloppt die Entscheidung zu finden... aber ich krieg sie einfach nicht....
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
So - danke Bob. Ich glaub, ich habs jetzt gefunden.
Anm. zu 1003: Das Verfahren vor/mit GVZ ist ein gerichtliches Verfahren und gem. RVG-Kommentar Rn. 87 zu § 11 festsetzungsfähig.
Anm. zu 1003: Das Verfahren vor/mit GVZ ist ein gerichtliches Verfahren und gem. RVG-Kommentar Rn. 87 zu § 11 festsetzungsfähig.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke