Festsetzung für RA-Kosten für Räumungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
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#1

20.10.2008, 14:15

Mädels, ich bin echt verwirrt. Weiß gerade nicht, obs das richtige Thema ist - wenn nicht, bitte entsprechend verschieben.

Folgendes:

Ich würde gern die Kosten für einen Räumungsauftrag ggü. unserem Mdt festsetzen lassen.

Kann ich dann einen ganz normalen KfA an das Vollstreckungsgericht schicken oder geht das gar nicht und ich muss ein MV machen, um an die Kosten vom Mandanten zu kommen?

Vielen lieben Dank schon mal vorab!
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Tigra
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#2

20.10.2008, 14:20

du kannst auch nen kfa machen

kfa an vollstreckungsgericht mit original vollstreckungsunterlagen und um kostenfestsetzung glaub 788 und gegen den eigenen mdt. bitten!
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Pepsi
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#3

20.10.2008, 14:23

mit Räumungsauftrag meinst du die ZVKosten für einen GV Räumungsauftrag?
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#4

20.10.2008, 14:24

Hm... hab ich gemacht. Ich schreib mal, was ich zurückbekommen hab:

Ein Festsetzungsantrag für Geb. und Auslagen, die im Rahmen der Mobiliarvollstreckung und im Verfahren zur Abgabe der e.V. entstanden sind ist unzulässig, da es sich bei diesen Verfahren nicht um gerichtliche Verfahren unter Beteiligung des Vollstreckungsgerichts handelt, LG Stade, Beschluss vom 5.9.03 - 7 T 28/03
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#5

20.10.2008, 14:25

Ja, ich meine die RA-Kosten für den Räumungsauftrag, die uns entstanden sind.
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Bob

#6

20.10.2008, 14:38

Smilie hat geschrieben:Hm... hab ich gemacht. Ich schreib mal, was ich zurückbekommen hab:

Ein Festsetzungsantrag für Geb. und Auslagen, die im Rahmen der Mobiliarvollstreckung und im Verfahren zur Abgabe der e.V. entstanden sind ist unzulässig, da es sich bei diesen Verfahren nicht um gerichtliche Verfahren unter Beteiligung des Vollstreckungsgerichts handelt, LG Stade, Beschluss vom 5.9.03 - 7 T 28/03
Ohne jetzt die Entscheidung im Volltext zu kennen, behaupte ich mal trotzdem ganz dreißt, dass das Blödsinn ist.
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#7

20.10.2008, 14:41

ich versuch schon wie bekloppt die Entscheidung zu finden... aber ich krieg sie einfach nicht....
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#8

20.10.2008, 14:52

So - danke Bob. Ich glaub, ich habs jetzt gefunden.

Anm. zu 1003: Das Verfahren vor/mit GVZ ist ein gerichtliches Verfahren und gem. RVG-Kommentar Rn. 87 zu § 11 festsetzungsfähig.
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#9

20.10.2008, 15:01

wo steht das?
Tigra
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#10

20.10.2008, 15:02

ich versteh das auch nicht??? sind die irre da dort?
wahrscheinlich ist es wenn die entscheidung existiert nicht rechtskräftig oder verworfen worden!
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