Guten Morgen allerseits,
ich habe mal wieder eine Frage in einem Insolvenzverfahren:
Im Internet habe ich folgende Bekanntmachungen gefunden:
"Die Schlussverteilung soll stattfinden. Der Massebestand beträgt 8.800,00 EUR, abzgl. weiterer Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von 140.000,00 EUR. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle... aus."
Was bedeutet "der zu berücksichtigenden Gläubiger"?
Unsere Forderung ist in Höhe von ca. 10.000,00 EUR angemeldet und anerkannt. Bisher haben wir nichts weiteres gehört....
Sind wir nicht automatisch "zu berücksichtigen"? Kann ich dieses Verzeichnis wirklich nur vor Ort einsehen? Ist nämlich ziemlich weit weg....
Danke bereits jetzt!!!
Insolvenzverfahren - "Schlussverteilung soll stattfinde
Ich denke, die zu berücksichtigenden Gläubiger bezieht sich auf die Gläubiger, deren Forderung zur Tabelle angemeldet und anerkannt wurde.
Problem bei der Höhe der Gesamtforderung wird wohl nicht wirklich viel übrig bleiben für Euch. Ihr bekommt ja nur eine Quote. Ich denke, schicken werden die das Verzeichnis nicht. Vielleicht wenn Du mal nett beim Insolvenzverwalter anfragst?? Eigentlich müsste er ja auch mitteilen, wie hoch Eure Quote ist und ob auf Eure Forderung etwas fällt.
Problem bei der Höhe der Gesamtforderung wird wohl nicht wirklich viel übrig bleiben für Euch. Ihr bekommt ja nur eine Quote. Ich denke, schicken werden die das Verzeichnis nicht. Vielleicht wenn Du mal nett beim Insolvenzverwalter anfragst?? Eigentlich müsste er ja auch mitteilen, wie hoch Eure Quote ist und ob auf Eure Forderung etwas fällt.
Oder Du kannst einen RA aus dem Gerichtsbezirk bitten, für Euch mal da rein zu gucken. Verschicken wird nicht funktionieren, dann könnte ja sonst kein anderer gucken.
Versuch's doch mal mit nem beim InsV
Versuch's doch mal mit nem beim InsV
Viele Grüße
ich
ich