Sicherungshypothek und Gehaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mocca
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#1

19.10.2008, 22:05

Ich soll gleichzeitig eine Sicherungshypothek eintragen lassen und einen PfÜB zur Gehaltspfändung beantragen - hab aber nur eine vollstreckbare Ausfertigung. Brauch ich nun eine zweite vollstreckbare Ausfertigung oder geht das auch so?
Jupp03/11

#2

19.10.2008, 22:07

gleiches zuständiges Gericht?
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Pepsi
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#3

19.10.2008, 22:20

jupp du bringst mich jetz grad durcheinander.. beantragt man die Sicherungshypo nicht direkt beim Grundbuchamt? also wären Grundbuchamt und ZV Gericht zuständig..

wenns dasselbe AG ist, würde ich den einen Antrag mit dran tackern und darum bitten ihn nach Erlass mit dem Titel zusammen weiter zu reichen
Jupp03/11

#4

19.10.2008, 22:26

Wenn der Grundbesitz in Hamburg liegt und der Schuldner in Bremen wohnt?
Deshalb meine Frage.
Mocca
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#5

19.10.2008, 22:29

Der Grundbesitz ist in dem Ort, in dem der Schuldner wohnt.
Jupp03/11

#6

19.10.2008, 22:32

dann reicht eine mit dem Hinweis, dass Originaltitel bei den Grundbuchakten liegt. Sicherungshypothek auf jeden Fall vorrangig behandeln.

Im übrigen Herzlich willkommen hier
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Gruftie
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#7

19.10.2008, 22:37

Von mir auch ein herzliches Bild und viel Spaß hier im Forum!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Mocca
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#8

19.10.2008, 23:06

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe! Dann kann ich jetzt unbesorgt in die neue Woche starten :-)
Jupp03/11

#9

19.10.2008, 23:15

Vergiss nicht, vorher ins Bett zu gehen.
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