Auskunft Drittschuldner - Übersetzer gesucht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Coonie
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#1

17.10.2008, 10:04

Liebe Forenos,

ich habe eine DS-Auskunft einer Bank erhalten....
und verstehe kein Wort, vielleicht könnt ihr mal drüberschaun...

es ist angekreuzt:
wir erkennen die gepfändete Forderung in folgendem Umfang an:
eine forderung des Schuldners gegen uns besteht zur Zeit nicht

die Pfädnung künftiger Forderungen haben wir vorgemerkt

Folgende Ansprüche gehen im Range vor: 1 Pfändungen(en)

Vorrangige ZVmaßnahmen gegen Schuldner
Nr. 1 wir mit der gesamten Summe


so, jetzt weiss ich aber ganz genau, dass der Schulnder dort ein DArlehnen beantragt hat und es auch bekommen wird zur Finanzierung eines Hauskaufs.... warum steht davon nichts drin?

diese super-Bank ist telefonisch nicht zu erreichen und zu DS-Auskünften wird schon mal gar nichts am TElefon gesagt....

ich kann denen doch nicht schreiben, dass ich nicht verstehe, was sie mir sagen wollen.... wo ist das darlehen geblieben?

Hülllfffffffaaaaaaaaaaaa bittaaaaaa
Tigra
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#2

17.10.2008, 10:08

ähhh ich versteh nicht..
das darlehen wird in das haus gegangen sein???

das darlehenkonto wird m. e. nie im pfüb aufgeführt, da hat die bank vorrang (das ist ja ein minuskonto - davon kann ja eh nichts gepfändet werden?!)
höchstens der Rückzahlugnsanspruch aber da wirst du dir schwer tun...
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Coonie
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#3

17.10.2008, 10:10

das haus hat er nicht gekauft... hatte das Darlehnen aber bereits gewährt bekommen und die Bank wartete nur noch auf die Auszahlunganweisung... da das darlehen bislang nicht ausgezahlt wurde, haben wir den Pfüb gemacht....
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sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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_steffi_

#4

17.10.2008, 10:15

Ach so, na dann war die Pfändung erfolgreich, und wenn der Rang 1 befriedigt ist, bekommt ihr eventuelle was. KOmmt halt drauf an Wie hoch die Forderung des 1. Rangs ist.
susannen aus s.

#5

17.10.2008, 10:15

Hättest du vielleicht den Auszahlungsanspruch direkt pfänden müssen? Für mich hört sich das so an, als hättest du eine Kontenpfändung gemacht? Andererseits hätte die Bank dann selbst Ansprüche gegen den Schuldner und die DS müsste das auch beinhalten. Ich würde wohl die Bank auffordern, zu diesem Darlehen Stellung zu nehmen.
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Coonie
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#6

17.10.2008, 10:22

wir sind ja die nummer eins .... das ist es ja.
ich habe noch ein wenig gesucht... den Anspruch auf Auszahlung eines Darlehens kann man pfänden und den richtigen Antrag haben wir auch gestellt.
jetzt kann es sein, dass es hier auf die Auszahlungsanweisung an kommt, die irgendwann ja einmal erteilt werden muss....

chef hatte die tolle idee, dass wir nen antrag auf abgabe der e.v. im hinblick auf die detaills zum darlehen stellen... also wann beantragt, wann fällig, wann ist die Auszahlung....

oder kann man als Gläubiger selbst den Antrag auf Auszahung des Darlehens bei dem Kreditinstitut stellen?
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susannen aus s.

#7

17.10.2008, 10:50

Wow, ich denke, du hast hier einen Volltreffer gelandet. Für die Auszahlungsanweisung müssen ja alle Voraussetzungen erfüllt sein. Die kennst du wahrscheinlich nicht. Also hat dein Chef recht, lass den Schuldner eine ev abgeben gerichtet auf die Details zum Darlehen. Ob der Gläubiger selbst den Antrag auf Auszahlung stellen kann, hängt sicher davon ab, ob dieser Anspruch mit gepfändet wurde. Sieh mal in deinen Antrag. Trotzdem brauchst du sicher die Angaben zum Darlehen und die bekommst du nur über die eV. Du musst dazu den Schuldner gem. § 836 Abs. 3 ZPO auffordern, deinen Fragenkatalog zu beantworten. Tut er dies nicht, kannst du einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Fragen eidesstattlich versichert zu bekommen.
Ich würde die Bank doch einfach mal stumpf fragen, wann mit der Auszahlung des Darlehens und damit der Befriedigung der Pfändung zu rechnen ist. Kann doch eigentlich nicht schaden.
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#8

17.10.2008, 11:08

ich habe jetzt in Mobiliarzwangsvollstreckung gelesen, dass nur dann das Darlehnen ausgezahlt wird, wenn der Schuldner das Darlehen auch abruft....dieser ist wohl laut BGH nicht dazu verpflichtet, den Kredit auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen....

jetzt überlege ich, wie ich die Auszahlung als Gläubiger bewirken kann....
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susannen aus s.

#9

17.10.2008, 11:18

Naja, so richtig klar ist ja nicht, ob es nicht bereits abgerufen und nur noch nicht ausgezahlt ist. Deshalb würde ich die Bank platt fragen, wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist. Auch die EV würde ich mir holen, um zu klären, ob hier schon alle Voraussetzungen für das Abrufen des Darlehens vorliegen. In der Zwischenzeit kann recherchiert werden, wie das Darlehen als Gläubiger abzurufen geht. Ich habe hier Unterlagen von Herr Kreutzkam (Dozent), ich seh mal nach, ob ich was finde.
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butterflybabe
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#10

17.10.2008, 11:20

Siehe hierzu: Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Rn 115 ff. Hier steht alles drinnen. Mag jetzt nicht alles abschreiben, nur so viel, sollte das Darlehen zweckgebunden sein (z.B. Baugeld), handelt es sich um eine nicht übertragbare Forderung, die unpfändbar ist.
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