Vollstreckung eines Schiedsspruches

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Antjet2004
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#1

15.10.2008, 16:40

Hallo! Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage.

Ich habe einen Schiedsspruch sowie auch einen Beschluss vom Oberlandesgericht, wonach der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt wird. Welche Unterlagen muss ich jetzt bei einem Vollstreckungsauftrag beifügen? Muss der Beschluss mit dem Schiedsspruch verbunden werden?

Habe leider nicht viel Erfahrung mit schiedsgerichtilchen Verfahren!

mfg
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Curry
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#2

15.10.2008, 16:41

Also ich hab da auch nicht so viel Ahnung, aber ohne den Beschluss ist ja der Schiedsspruch nicht vollstreckbar bzw. es kann keiner nachvollziehen, dass er vollstreckbar ist. Demnach würde ich beides beifügen.
Curry

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carrot
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#3

15.10.2008, 16:47

ich habe mir seinerzeit beim Schuldner ansässigen Gericht eine Vollstreckungsklausel besorgt und dann munter vollstreckt
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Antjet2004
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#4

16.10.2008, 17:32

:thx
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