Auskunft des Arbeitgebers über Verdienst

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kanzlei-AM
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#1

15.10.2008, 12:38

Hallo,
ich habe gerade Denkfehler und brauche eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Schuldner hat Ende 2006 e.V. abgegeben. Lt. Protokoll verdient er 400,00 €. Ich würde gerne den Arbeitgeber anschreiben, damit dieser Auskunft über die aktuellen Verdienste des Schuldners gibt. Ist der AG zur Auskunft verpflichtet?
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.10.2008, 12:50

Ich würde meinen Chef vierteilen, wenn er so eine Frage ohne PfÜB beantworten würde ....

keine Ahnung, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist - aber ich denke (und hoffe) NEIN
dienstlich hoffe ich natürlich JA :-)
Viele Grüße

ich
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SusannLE
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#3

15.10.2008, 13:35

Nein, ist er nicht. Da kann ja sonst jeder kommen ;)
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
Kanzlei-AM
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#4

15.10.2008, 13:39

Dachte ich mir. Dann werde ich ihn mal anschreiben und hoffen, dass er mir antwortet.
Vielen Dank für eure Hilfe
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