Nicht unterschriebenes Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kanzlei-AM
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#11

15.10.2008, 08:47

Man brauch ein unterschriebenes VermVerz. Ohne Unterschrift hat es auch keine Gültigkeit. Woher will man denn da wissen, ob die Angaben korrekt sind? Wenn der GV kein "Original" hat, muss sie nochmal zu ihm hin und es unterschreiben lassen. Wenn er nicht will, Haftbefehl!
lololo
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#12

15.10.2008, 14:00

Das is ja gerade das Problem was ich habe. AG Neumünster sagt, dass die unterschreibene Version bei der GVZin ist. Die wiederum sagt mit, dass das Original beim AG ist. Ich vesteht die Welter nicht mehr
Kanzlei-AM
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#13

15.10.2008, 14:08

:hm
Da weiß der eine wieder nicht, was der andere tut bzw. hat
HIMI
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#14

15.10.2008, 14:18

wenn alles nichts hilft, hilft nur Dienstaufsichtsbeschwerde. Die werden sich doch wohl einigen können, wen was hat.

"Anundfürsich" hat das Original des VVs bei Gericht im Archiv zu sein, dorthin gibt jedenfalls der GV die Sonderakte nach Abschluß des Verfahrens dorthin (so weit ich weiß). Vielleicht haben die das ein kleines bisschen verbummelt.
ich glaub mich knutscht ein Elch
GV Alt
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#15

18.10.2008, 16:38

Die Unterschrift des Schu. unter dem Verm.-Verzeichnis ist nicht zwingend vorgeschrieben und entbehrlich.

Maßgeblich ist das Protokoll, in dem der Schuldner die Richtigkeit seiner Angaben im VV an Eides statt versichert und unterschreibt.
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wifey
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#16

18.10.2008, 17:09

Muss die Unterschrift auf dem Protokoll denn lesbar sein?

Ich sach mal, wir hatten nen Schuldner namens Schulze .... die Unterschrift sah nach allem aus, nur nicht nach Schulze ... las sich eher wie Müller.
Was ist denn mit solchen "Unterschriften" GV Alt?
Viele Grüße

ich
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DumDiDum
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#17

18.10.2008, 18:12

wenn er bewußt mit einem flaschen Namen unterschreibt ist es mindestens versuchte Urkundenfälschung. Ansich kann er aber auch drei Kreuze machen, solange der GV dabei war und der Unterschreiber die richtigkeit der Angaben mit seiner Unetrschrift beweisen will. Oder kannst du die Kringel von deinem Chef lesen? :)
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#18

19.10.2008, 18:40

Wo steht denn, dass der Schuldner das Vermögensverzeichnis zu unterschreiben hat?
GV Sch
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#19

19.11.2008, 15:56

Hallo,
hab momentan das Problem, dass ein Schuldner bei mir nicht das Vermögensverzeichnis unterschrieben hat, alllerdings das Protokoll. Ich weiss, dass das Vermögensverzeichnis nicht zwingend eine Unterschrift enthalten muss. Kann mir jemand hierzu bereits vorliegende Gerichtsentscheidungen nennen?

Vielen Dank!
JonesJess
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#20

19.11.2008, 16:03

@GV Sch: Da kann Dir sicher GV Alt weiterhelfen!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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