Hallo ihr lieben,
hab eigentlich nur ne Frage zum Sachverständnis:
hab einen Titel gegen eine GmbH vorliegen, gegen welche jedoch ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist (war)
nun teilte mir der Insolvenzverwalter mit, dass "der Insolvenzantrag in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde" ... und nun
kann ich jetzt ganz normal gegen die GmbH weiter vollstrecken? oder muss ich noch irgendetwas beachten
Danke im voraus schon mal für die antworten
Erledigterklärung der Hauptsache i. InsoEröffnungsverfahren
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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es muss doch einen Beschluss geben, was steht da drin? mit dem Satz kann ich so nichts anfangen
guck mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nach
guck mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nach
Hier würd ich beim Insolvenzverwalter bzw. auch beim Insolvenzgericht nachfragen, WARUM die Hauptsache für Erledigt erklärt wurde bzw. dass das Verfahren nicht mangels Masse abgewiesen wurde.
Wenn dem dann der Fall ist, solltest Du normal weiter vollstrecken können.
Wenn dem dann der Fall ist, solltest Du normal weiter vollstrecken können.
Viele Grüße
ich
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- zmaus2003
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unter www.insolvenzbekanntmachung.de find ich die Sache nicht, da das Verfahren ja noch nicht eröffnet wurde
werd also mal beim Verwalter nachfragen -warum und weshalb
danke
werd also mal beim Verwalter nachfragen -warum und weshalb
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- zmaus2003
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hab beim Verwalter angerufen, und der meinte also die Insolvenz wäre wohl abgewendet, darum in der Hauptsache erledigt erklärt und ich könnte jetzt weiter vollstrecken - denke mal wird keinen großen erfolg bringen bei einer gmbH
lg nadine
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Hallo,
in der Hauptsache erledigt erklärt heißt, dass die dem Insolvenzantrag zu Grunde liegende Forderung bezahlt wurde oder zumindest eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde (zwischen dem Antragsteller und dem potentiellen Insolvenzschuldner).
Also würde ich auf jeden Fall eine Vollstreckung versuchen. Vielleicht kannst Du ja auch einen Insolvenzantrag stellen.
in der Hauptsache erledigt erklärt heißt, dass die dem Insolvenzantrag zu Grunde liegende Forderung bezahlt wurde oder zumindest eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde (zwischen dem Antragsteller und dem potentiellen Insolvenzschuldner).
Also würde ich auf jeden Fall eine Vollstreckung versuchen. Vielleicht kannst Du ja auch einen Insolvenzantrag stellen.