Erledigterklärung der Hauptsache i. InsoEröffnungsverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

10.10.2008, 14:46

Hallo ihr lieben,

hab eigentlich nur ne Frage zum Sachverständnis:

hab einen Titel gegen eine GmbH vorliegen, gegen welche jedoch ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist (war)
nun teilte mir der Insolvenzverwalter mit, dass "der Insolvenzantrag in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde" ... und nun

kann ich jetzt ganz normal gegen die GmbH weiter vollstrecken? oder muss ich noch irgendetwas beachten

Danke im voraus schon mal für die antworten
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Pepsi
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#2

10.10.2008, 17:15

es muss doch einen Beschluss geben, was steht da drin? mit dem Satz kann ich so nichts anfangen

guck mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nach
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wifey
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#3

10.10.2008, 17:32

Hier würd ich beim Insolvenzverwalter bzw. auch beim Insolvenzgericht nachfragen, WARUM die Hauptsache für Erledigt erklärt wurde bzw. dass das Verfahren nicht mangels Masse abgewiesen wurde.

Wenn dem dann der Fall ist, solltest Du normal weiter vollstrecken können.
Viele Grüße

ich
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zmaus2003
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#4

14.10.2008, 09:35

unter www.insolvenzbekanntmachung.de find ich die Sache nicht, da das Verfahren ja noch nicht eröffnet wurde

werd also mal beim Verwalter nachfragen -warum und weshalb

danke
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wifey
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#5

14.10.2008, 09:46

Hätte mich - ehrlich gesagt - auch gewundert, wenn Du im Netz etwas zu dem WARUM gefunden hättest ....
bin mal gespannt auf die Antwort des Verwalters
Viele Grüße

ich
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zmaus2003
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#6

20.10.2008, 08:47

hab beim Verwalter angerufen, und der meinte also die Insolvenz wäre wohl abgewendet, darum in der Hauptsache erledigt erklärt und ich könnte jetzt weiter vollstrecken - denke mal wird keinen großen erfolg bringen bei einer gmbH

lg nadine
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#7

20.10.2008, 09:54

Hallo,

in der Hauptsache erledigt erklärt heißt, dass die dem Insolvenzantrag zu Grunde liegende Forderung bezahlt wurde oder zumindest eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde (zwischen dem Antragsteller und dem potentiellen Insolvenzschuldner).

Also würde ich auf jeden Fall eine Vollstreckung versuchen. Vielleicht kannst Du ja auch einen Insolvenzantrag stellen.
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