Schuldner ist unbekannt verzogen und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Butterfly17
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#1

10.10.2008, 12:51

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein Fall: in einer ZV-Sache ist unser Schuldner unbekannt verzogen.

Jetzt fragt mein Chef, ob es die Möglichkeit gibt, einen Verhaftungsantrag zu stellen, so dass die Polizei nach ihm sucht oder aber dass, falls er noch einmal auffällt / Aktenkundig wird, er verhaftet wird.

Kennt Ihr so was? Wer kann mir da weiterhelfen?

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe.
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Smilie
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#2

10.10.2008, 12:56

Ich denke, dass Ihr eher eine neue Anschrift rausbekommen müsst. Einen Haftbefehl wirst Du so einfach nicht bekommen...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
susannen aus s.

#3

10.10.2008, 12:56

Versuch es, allerdings muss ein Haftbefehl auch zugestellt werden und schon hier könnte es ja Probleme geben. Allerdings könntest du diese Zustellung wohl als öffentliche Zustellung laufen lassen. Tatsächlich werden Haftbefehle dieser Art auch vermerkt und wenn die Polizei ihn mal erwischt, könnte er auch deshalb verhaftet werden. Ein Verhaftungsauftrag würde allerdings nur einen Gerichtsvollzieher erreichen und nicht die Polizei, so dass die auch nicht nach ihm suchen werden.
Ich schreibe mittlerweile oft die Einwohnermeldeämter an und bitte um Ermittlung vor Ort. Das kostet allerdings Geld, den Betrag weiß ich nicht. Gerne versuche ich auch mal, Schuldner zu "googlen". Wir sind doch mittlerweile alle ein bißchen online!
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wifey
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#4

10.10.2008, 12:58

Wer hat Euch denn mitgeteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist?

Falls es also nicht von den Stellen kommt würde ich (kostengünstig)

Postanfrage
EMA
Internetrecherche

lostreten.
Viele Grüße

ich
Nauja

#5

10.10.2008, 13:00

Butterfly17, beantrage beim Landeseinwohneramt die zwangsweise Abmeldung, weil er unter der letzten bekannten Anschrift nicht mehr wohnhaft ist. Es dauert dann ein paar Monate, entweder Du bekommst dann die neue Anschrift oder aber er ist dann tatsächlich zwangsabgemeldet.

Eine andere Variante ist die Beauftragung einer Detektei, dies ist jedoch kostenspielig.
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tobik9
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#6

10.10.2008, 13:00

Hallo zusammen,

wir ermitteln die Anschriften über Regis24. Haben damit bisher gute Erfahrungen gemacht. Selten bekamen wir keine Auskunft.

lg
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dutzi
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#7

10.10.2008, 13:01

Wenn ihr schon EMA-Anfrage gemacht habt und die mitgeteilt haben, dass der unbekannt verzogen, dann könnt ihr eine Strafanzeige machen wegen Verstoß gegen das Meldegesetz
Schöne Grüßle Bild

Bild
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Butterfly17
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#8

10.10.2008, 13:03

Liebe Nauja, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Das ist natürlich eine gute Idee von Dir mit der zwangsweisen Abmeldung. Dies beantrage ich wohl schriftlich bei dem Landeseinwohneramt, wo der Schuldner zuletzt wohnte, richtig?

Ja, Detektei wird wohl zu teuer werden, ist aber auch eine Alternative.
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Butterfly17
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#9

10.10.2008, 13:04

Liebe Kolleginnen, Ihr seid super! Das mit Regis24 werde ich auf jeden Fall machen. Und mit der Strafanzeige, werde ich auch meinem Chef mal vorschlagen. Danke Danke Danke.
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Nauja

#10

10.10.2008, 13:05

Butterfly17 hat geschrieben:Liebe Nauja, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Das ist natürlich eine gute Idee von Dir mit der zwangsweisen Abmeldung. Dies beantrage ich wohl schriftlich bei dem Landeseinwohneramt, wo der Schuldner zuletzt wohnte, richtig?Alternative.
Genau, Du schreibst erstmal ganz normal eine Landeseinwohnermeldeamtsanfrage mit dem Zusatz, dass die Zwangsabmeldung beantragt wird, für den Fall, dass die Person noch immer unter der letzten bekannten Anschrift gemeldet ist. Dann musst Du dies noch begründen, indem Du mitteilst, woher Du weißt, dass er dort nicht mehr wohnt (z. B. GVZ-Protokoll).
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