ZV in der Schweiz - Betreibungsbegehren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Engelschn
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#1

09.10.2008, 08:28

Hallo,

ZV in der Schweiz ist ja mittels eines Betreibungsbegehrens möglich. Hat jemand aktuell Erfahrung damit? Ich würde das gerne machen, das Problem ist allerdings die Bankverbindung des Betreibungsamtes Tessin für die Überweisung des Vorschusses. Dort spricht niemand Deutsch und eine eMail wurde mir ausschließlich in italienisch beantwortet. Kennt jemand zufällig die Bankdaten von dort? Herausfinden können habe ich nur "Postbank und eine entsprechende Kontonummer". Ich brauche aber ja noch irgendwie einen SWIFT-Code oder einen BIC-Code für die Auslandsüberweisung. Oder macht es Sinn, das Betreibungsbegehren erstmal so wegzuschicken? Wie ist übrigens der Titel beizufügen - reicht hier eine Kopie?

Wäre schön, könnte mir jemand weiterhelfen.
Danke
Ernie

#2

09.10.2008, 18:16

Such mal unter "Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug". Da wurde das Thema mal angesprochen und -soweit ich mich erinnere- auch ein Link hinsichtlich aller SWIFTs / BICs genannt.
Nauja

#3

09.10.2008, 18:21

Soweit ich weiß, muss man einen dortigen RA beauftragen, wegen der Postanschrift und dem Bankkonto (bei dem Beitreibungsantrag müssen diese Daten angegeben werden und die müssen aus der Schweiz sein).... so genau weiß ich es aber nicht mehr.
Engelschn
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#4

15.10.2008, 11:25

Danke Ihr Beiden,

habe mich jetzt auch erstmal für den Weg über einen Schweizer Anwalt entschieden. Mal sehen, wie es so läuft.

Danke nochmal
Ernie

#5

17.10.2008, 16:50

Habe gerade ZV in Schweiz laufen: In dem deutschsprachigen Teil der Schweiz klappt das Betreibungsbegehren, aber in dem italienischen Teil wird "ein Rechtsanwalt mit einem Bankkonto und Sitz in der Schweiz favorisiert" (Aussage des zuständigen Kantons).
Nauja

#6

17.10.2008, 18:04

Genau die Aussage wurde uns ggü. damals auch gemacht, jedoch dachte ich, dass die für die ganze Schweiz gilt!?
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