Pfüb möglich, wenn Anschrift der GmbH nicht bekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

01.10.2008, 15:23

haben nunmehr einen Titel gegen eine GmbH erwirkt, doch bei díe ZV ging fehl, da kein Briefkasten und kein klingelschild vorhanden wären

habe nun eine Schufa anfage gemacht und eine Kontoverbindung herausgefunden, würde also jetzt einen pfüb versuchen, da keine weiteren negativauskünfte aus der Schufa-auskunft hervorgehen

nun meine frage: gibt es eine öffentliche Zustellung für einen Pfüb?
kann mir hier jemand einen tip geben

danke schon mal im voraus
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Smilie
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#2

01.10.2008, 15:34

Mach einfach den PfÜB - Hauptsache, die Anschrift vom DS stimmt! Nimm einfach die Dir bekannte Anschrift der GmbH. Der PfÜB muss nur an den DS zugestellt werden, damit er wirksam wird.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
jujo
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#3

01.10.2008, 15:36

:zustimm
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Daisymaus512
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#4

01.10.2008, 15:42

Wichtig ist die Zustellung an den Drittschuldner! Auf dem Pfüb einfach die Euch bekannte Anschrift der GmbH angeben. Der GVZ wird die Zustellung dorthin versuchen und Euch dann mitteilen, daß die Zustellung nicht möglich war. Dies ändert aber nichts an der Wirksamkeit der Pfändung.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

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Bibi
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#5

01.10.2008, 15:44

Zustimm, sofern Dir aus dem HR die Privatanschrift eines der GF'er bekannt ist, kannst Du auch an diese Anschrift zustellen. Machen wir auch immer, vor allem wenn der GF die EV für die GmbH leisten soll.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
§Dinchen§

#6

02.10.2008, 20:53

...das ist richtig, aber bitte achtet auf die genaue Bezeichnung des Schuldners, sonst wirds schwierig ohne Anschrift oder Kontonummer für die Bank!

:twisted:
jenniver
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#7

03.10.2008, 09:52

habe nun eine Schufa anfage gemacht
Konntest du dabei nicht herausbekommen, ob schon was gegen die GmbH vorliegt?
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Pepsi
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#8

03.10.2008, 20:36

ich würds sonst mal beim Gewerbeamt oder HR versuchen..
oder Anschrift des GF herausfinden (HR) und dort zustellen lassen
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zmaus2003
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#9

08.10.2008, 15:10

danke für die antworten
na ja laut schufa ist bei der Firma alles in Ordnung
an den GF lass ich ansonsten auch zustellen, der wohnt aber in der Schweiz und ne genaue Anschrift hab ich nicht

ist aber alles kein problem, da ich aus der Schufa die Kontonummer des Schuldners habe, werde also einfach einen Pfüb machen wie vorgeschlagen
es ging mir ja eh nur um die Wirksamkeit

lg nadine
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