kurioses Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nasenbär
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#1

30.09.2008, 16:03

Habe heute ein Vermögensverzeichnis auf den Tisch bekommen mit folgenden Angaben:

SU (weibl.), geschieden, 2 minderj. Kinder
ist als kfm.Angestellte angestellt und erzielt netto ca. 1300,00 € (brutto 1900,00 €); gleichzeitig wird angegeben dass sie 157,00 € ALG II (ausdrücklich angekreuzt) bezieht sowie 304,00 € Kindergeld

Bin jetzt am rätseln, was es mit diesem ALG II auf sich hat. Bei diesem Gehalt und dann noch ALG II- Unterstützung? Kann das irgendwie nicht ganz glauben. Handelt es sich hier um eine besondere Form von Unterstützung (Mietzuschuss oder so?) aber bei der Gehaltsstufe kaum vorstellbar; wenn das so wäre, dann würde ich meine Job sofort kündigen :lol:
JonesJess
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#2

30.09.2008, 16:08

finde ich auch merkwürdig... ich weiß nicht wo der Bedarf mit 2 Kinder liegt, vielleicht bekommt sie ja die Wohnung bezahlt. Hört sich eher nach Zuschuss an, da es ja nur 157,00 EUR sind.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Doreen81
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#3

30.09.2008, 16:09

Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen, also den 2 Kindern, kann das durchaus sein.
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Smilie
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#4

30.09.2008, 16:11

Ich denke auch, dass es sich dabei um einen Mietzuschuss oder so handelt.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Nasenbär
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#5

30.09.2008, 16:14

Ja aber was? Mich macht auch stutzig, dass es so ein runder Betrag ist - vielleicht ein Unterhaltsvorschuss (wenn Ex-Mann nichts zahlen kann)? Aber der würde doch nicht unter ALG II laufen - oder doch? Zumal ich mir dann nicht vorstellen kann, bei diesem Brutto/Netto-Gehalt dann noch vom Amt Unterstützung zu erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld liegt sie ja bei 1600,00 € netto und da ist sogar schon was pfändbar. Wieso sollte sie da noch Stütze bekommen? Da gibt es andere die weitaus weniger haben und keine Unterstützung erhalten.
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Majo
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#6

30.09.2008, 16:16

Da würd ich gleich mal bei der zuständigen Stelle nachfragen!
Tigra
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#7

30.09.2008, 16:17

vielleicht erziehungsgeld? durch die arge?
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HIMI
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#8

30.09.2008, 16:18

... nachbessern lassen!
ich glaub mich knutscht ein Elch
Tigra
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#9

30.09.2008, 16:18

:zustimm himi
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puppa2402
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#10

30.09.2008, 16:18

Was ist denn mit Unterhalt für die Kinder?? Also, bevor man ALG II erhält schicken die einen glaub ich zur UVK um sich einen Vorschuss auf den Unterhalt zu holen. Da würde ich vielleicht noch mal den GVZ drauf hinweisen und um Nachbesserung bitten. Und vielleicht Kontopfändung???
Liebe Grüße
puppa

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