Anschrift bzw. Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rumpelstilzchen
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#1

30.09.2008, 08:17

Hallo Leute,
ich hoffe, ich darf hier in "eigener" Sache eine Frage stellen. Mein Schwager hat mich um Hilfe bei folgendem Problem gebeten, ich steh völlig auf dem Schlauch, was man da tun kann:

Also:
Mein Schwager verfügt über einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2000 überDM 200.000,00 !!! Der Schulder saß wegen dieses Falles bis 2006 im Gefängnis. Nach Haftentlassung ist er bei seiner Mutter im Pflegeheim gemeldet. Dort wohnt er aber - nach Aussage der Heimleitung - definitiv nicht, darf dort auch garnicht wohnen.

Mein Schwager ist sicher, dass das Geld noch irgendwo (Schweiz ??) vorhanden ist.

Nun möchte er - wegen der Kosten - einen Teilvollstreckungsauftrag über €20.000,00 "lostreten". Es wird aber so sein, dass der GV den Schuldner ja unter der gemeldeten Anschrift nicht antreffen kann.

Wenn dem so ist, wird er wohl auch keine Pfandlosbescheinigung erteilen bzw. wird er den Schuldner nicht zur eV vorladen. Oder ??

Hat jemand von euch ne Idee, was da zu tun ist?

Vielen Dank schon mal
Rumpelstilzchen
HIMI
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#2

30.09.2008, 09:34

bei der "Größenordnung" würde ich über eine Detektei nachdenken.
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Smilie
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#3

30.09.2008, 09:36

Wenn dem so ist, wird er wohl auch keine Pfandlosbescheinigung erteilen bzw. wird er den Schuldner nicht zur eV vorladen. Oder ??
richtig - ihr bekommt den Titel zurück mit der Bemerkung, dass der Schuldner unter der Anschrift nicht zu ermitteln ist und das Verfahren damit für den GVZ erledigt ist.

Ich würde auch an eine Detektei denken, um die Anschrift des Schuldners rauszubekommen. Oder Du versuchst es mal über Supercheck oder so...

Die aktuelle Anschrift ist jedenfalls das Wichtigste. Die brauchst Du unbedingt.
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nici77
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#4

30.09.2008, 09:39

Geht er denn ins Pflegeheim seine Mutter besuchen ? Frage doch mal dort nach und wenn er immer an einem bestimmten Tag kommt, würde ich mal mit dem GVZ reden, ob er dann nicht mal an dem Tag dort hingehen kann.

Liebe Grüße nici77 :)
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#5

30.09.2008, 09:41

Oder habt Ihr vielleicht ein Kto von ihm???
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romex
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#6

30.09.2008, 09:59

Ich kann den anderen nur zustimmen! Wenn sich Dein Schwager wirklich sicher ist, dass es die Kohle noch gibt, dann lohnt sich das auf jeden Fall. Wenn das Geld aber sicher "im Ausland" verbuddelt ist, hat er keine Chance mehr!

Wir "fahnden" auch gerade nach so einem Schuldner und haben sogar Strafanzeige gegen ihn gestellt (Unterschlagung u.s.w.), allerdings bei der Anzeige mitgeteilt, dass uns kein Wohnsitz, sondern "nur" eine Postfach-Anschrift bekannt ist. Selbst die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der unauffindbar ist und man recherchieren würde... Ich drück Deinem Schwager die Daumen!
Liebe Grüße,
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Rumpelstilzchen
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#7

30.09.2008, 11:26

Hallo Smilie,

was ist Supercheck ?

Gruß
Rumpelstilzchen
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#8

30.09.2008, 11:52

ein Ermittlungsdienst im Internet.
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#9

30.09.2008, 11:52

Oh - ich seh grade - hat sich erledigt - Himi war schneller :-)
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#10

30.09.2008, 14:30

D A N K E !!!
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