PFüB beim FA geht das hier?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Grübchen
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#1

26.09.2008, 10:43

Folgendes Problem:

Ehelmaliger mandant hat E.V. am 02.06.08 abgegeben. Er bezieht ALG II in Höhe von 1.018 € verh. 1 Kind

So ist erstmal nix zu holen, aber er gibt an das Ansprüche auf Rückerstattung von Lohnsteuer besteht, die Lohnsteuerkarte sich bei der Arbeitgeberin befindet, diese ist aer in der eV nicht angegeben.

Ich hab auch keine Steuernummer.

Was nu? Erstmal frag ich mich natürlich, warum fragt kein GVZ nach Anschrift Arbeitgeberin Steuernummer etc.

Kann ich dafür eine Ergänzung der eV.beantragen???

Ich würde gerne einen Pfüb beim FA machen aber ohne Stueernummer.

Ich hab den Schuldner angeschrieben ihn um Auskunft gebeten und Hilfe bzgl. der Lohnseuererklärung angeboten. Kam natürlich nix. (War ein Tip im neuen "Goebel". Aber ohne all diese Angaben was mach ich da nur????
LG Grübchen
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#2

26.09.2008, 10:45

Nützt ein Pfüb überhaupt wenn der Schuldner die Erklärung nicht macht. Wird das FA aktiv wenn er die Erklärung nicht einreicht?
Es ist doch PFlicht eine Steuererklärung zu machen, also zumindest bedroht mich mein FA regelmäßig wenn ich den Termin verpenne.
LG Grübchen
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ciryll
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#3

26.09.2008, 10:58

also die steuernummer brauchst du für einen pfüb beim finanzamt nicht

du kannst die erstattungsansprüche einfach beim zuständigen finanzamt pfänden, wichtig ist aber dass nur bereits fällige erstattungsansprüche pfändbar sind, also nur 2007 und weiter zurück aber noch nicht 2008
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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wifey
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#4

26.09.2008, 16:41

Hey Grübchen, was sagt denn Dein GVZ zu der Arbeit seines Kollegen?? Würd auf jeden Fall auch die Vervollständigung (Ergänzung kann man das ja fast gar nicht nennen) der EV beantragen.
Viele Grüße

ich
Ernie

#5

26.09.2008, 16:48

Wenn Dein Schuldner staatliche Hilfe in Form von ALG II in Anspruch nimmt, muss ich mich doch fragen: "Welcher Arbeitgeber hat denn bitte schön die Steuerkarte?"

Soll er mal schön nachbessern / ergänzen!
Pannella-red
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#6

29.09.2008, 14:10

Der Schuldner ist nicht verpflichtet, die EST-Erklärung zu machen, kann man sich ganz einfach befreien lassen, sagt meine Chefin (Steuerberaterin, möchte das wissen..) Kann also sein, dass er keine abgibt, und auch nichts wieder bekommt.

Dann gibts noch ein Problem, wenn er doch was zurück bekommt, hält ARGE gleich die Hand auf!! Was bei Bekannten von mir auch so.
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Grübchen
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#7

30.09.2008, 11:02

Erst mal danke. MIt "meinen" GVZ rede ich morgen, hab da noch andere Sachen zu besprechen.

@Pannella-red Daran hab ich noch gar nicht gedacht mit der ARGE. Ich dachte immer ne Steuererklärung muss man auf jeden Fall machen. Wieso kann man sich davon befreien lassen (ist wohl ein anderes Thmea)
LG Grübchen
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#8

30.09.2008, 11:04

@Ernie Als ich den Spruch (so heißt ja das neue Buch von Ralf Schmitz)gehört habe, musste ich total lachen Ist echt wahr. Ich glaub mein Kater hat
sogar "siehste, mach mal ne Dose auf" in dem Moment gesagt.
LG Grübchen
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