Im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses kann die Lieferung der Leistung verweigert werden, wenn der Schuldner nicht zahlt (z.B. Lieferung von Gas, Fernwärme, Strom, Wasser).
Änderst sich daran etwas durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Konkret: Können noch offene Forderungen aus der Zeit VOR eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Einstellung der Lieferung während des Insolvenzverfahrens begründen?
Dagegen könnte sprechen, dass der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Lieferanten gar nicht vorrangig auszahlen darf um eine Lieferunterbrechung abzuwenden. Andererseits ist es schwer zumutbar an einen nicht zahlenden insolventen Schuldner immer weiter liefern zu müssen.
Kennt sich da jemand aus?
Verweigerung der Lieferung wegen Insolvenz?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
normalerweise teilt der Inso-Verwalter mit, dass er für die neuen Lieferungen bezahlen wird. Wir haben da in der Kanzlei so einen Stempel, die Bestellungen gehen bei uns ein, wird abgestempelt, dass OK und der Inso-Verwalter die Rechnung bezahlen wird. Das ist im vorläufigen Insolvenzverfahren so, wie auch im eröffneten.
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Aber, gehören Strom, Gas pp. nicht zu den Kosten, die monatlich einfach anfallen? So verhält es sich doch mit der Miete m. E. genau so.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
wenn der SChuldner nicht mehr bezahlen kann, wird auch der Strom nicht mehr geliefert.
Der Insolvenzverwalter hat hier gerade ausdrücklich eine Garantie für die Zahlung künftiger Lieferungen verweigert, gleichzeitig aber auf Weiterbelieferung unter Androhung von Schadenersatz bestanden.
@LuzZi Die Abschläge fallen monatlich an, aber was ändert das?
@LuzZi Die Abschläge fallen monatlich an, aber was ändert das?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Na ja das ist mir schon kla, doof bin ich ja nun auch net. Das meinte ich auch nicht. Ich kenne mich mit Inso-Verfahren nicht so aus. Ich dachte, der Schuldner zahlt weiterhin seine Miete etc. pp. und das läuft nicht über den Inso-Verwalter und dazu zählen auch halt Zahlungen von Strom, Gas pp.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Rechtsgrundlage?Kimmy hat geschrieben:wenn der SChuldner nicht mehr bezahlen kann, wird auch der Strom nicht mehr geliefert.
Bei unberechtigter Unterbrechung droht hier viel (!) Schadenersatz (Industriekunde)
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Das dachte ich auch nicht. Dachte nur Du kennst vielleicht eine Sonderregelung.LuzZi hat geschrieben:Na ja das ist mir schon kla, doof bin ich ja nun auch net. .
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
[quote="Mr.Black"]Der Insolvenzverwalter hat hier gerade ausdrücklich eine Garantie für die Zahlung künftiger Lieferungen verweigert, gleichzeitig aber auf Weiterbelieferung unter Androhung von Schadenersatz bestanden.
[quote]
ui, das ist mir dann leider auch zu kompliziert. Wie kann er verweigern und gleichzeitig Schadenersatz androhen? Jetzt wäre eben wichtig zu wissen, ob das nur eine leere Drohung ist... Also ich kenne das bei uns so, dass Zahlungsgarantie gegeben wird und wenn dann die Weiterbelieferung verweigert wird, drohen wir mit Schadenersatz, dann ja auch zu Recht. Kann man dazu gezwungen werden, etwas zu liefern, das nicht bezahlt wird?
Sorry, weiß nicht weiter.
[quote]
ui, das ist mir dann leider auch zu kompliziert. Wie kann er verweigern und gleichzeitig Schadenersatz androhen? Jetzt wäre eben wichtig zu wissen, ob das nur eine leere Drohung ist... Also ich kenne das bei uns so, dass Zahlungsgarantie gegeben wird und wenn dann die Weiterbelieferung verweigert wird, drohen wir mit Schadenersatz, dann ja auch zu Recht. Kann man dazu gezwungen werden, etwas zu liefern, das nicht bezahlt wird?
Sorry, weiß nicht weiter.
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War auf dich auch gar net bezogen Und nein, kenne keine, wie gesagt, im Inso-Recht bin ich nicht so bewandert.Mr.Black hat geschrieben:Das dachte ich auch nicht. Dachte nur Du kennst vielleicht eine Sonderregelung.LuzZi hat geschrieben:Na ja das ist mir schon kla, doof bin ich ja nun auch net. .
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