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Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Honigkuchenpferd
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#2

22.09.2008, 13:02

Es kommt darauf an, wann das Verfahren aufgehoben worden ist.
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Kellerkind
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#3

25.09.2008, 09:00

Wenn sich der Insolvenzschuldner in der Wohlverhaltensphase befindet, fließt die Steuererstattung nicht in die Masse. Er kann diese selbst behalten.

Gruß Steffi
Honigkuchenpferd
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#4

25.09.2008, 12:55

Nein, das kann man so pauschal nicht beantworten.

Beispiel:

Verfahren wird im März 2008 aufgehoben und SN befindet sich im RSBV. Die Erklärung nimmt wieterhin der IV/TH vor und es wird auf die Monate entsprechend verquotelt.
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wissensdurst
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#5

26.09.2008, 16:05

Aha, interessant. Für die normalen Verbraucher haben wir noch nie eine Steuererklärung erstellt. Wie soll der Treuhänder das auch machen ohne eine entsprechende Vergütung? Außerdem müsste man von dem InsoSchuldner ja dann erstmal alle notwendigen Auskünfte und Unterlagen bekommen, sonst weiß man ja gar nicht, was man überhaupt alles angeben muss. Ich denke, das würde echt den Rahmen sprengen.

Wie auch immer. Guthaben mit Entstehungszeitpunkt nach Aufhebung des InsoVerfahrens gehören dem Schuldner. Die Masse kann im RSBV lediglich noch pfändbare Einkommensanteile einziehen. Es sei denn, es wurden bereits im Vorfeld Ansprüche an den Treuhänder abgetreten, aber das ist eigentlich ein Ausnahmefall.

Was die Situation "Eheleute" betrifft, so wird im Steuerbescheid auch angegeben, wem das evtl. Guthaben zugeteilt wird.
Honigkuchenpferd
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#6

26.09.2008, 19:23

Wir haben eine selbständige Steuerfachkraft im Hause. Die prüft, ob was zu holen ist und erstellt die Erklärungen. Wenn keine Masse vorhanden ist, aber mit einer Erstattung gerechnet wird, wird die Steuererklärung auch erstellt.
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wissensdurst
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#7

29.09.2008, 08:19

Ok, das ist was anderes, wenn ihr das selbst erstellen könnt. Obwohl ich mir das trotzdem schwierig vorstelle, da man ja alle Unterlagen und Infos von den Schuldnern braucht. Aus meiner Erfahrung sind die meisten ja nicht so sortiert, dass sie einem die geordneten Unterlagen rausgeben können.
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