Sozialleistung überhaupt pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
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#1

18.09.2008, 18:22

Hallo,

ich habe einen PfÜb beantragt wo ich folgendes gepfändet habe:

Sozialhilfe (u.a. Sozialgelder)
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

ist das grundsätzlich unpfändbar? Die Rpflin. schreibt das jedenfalls.

Woraus ergibt sich das, ich habe das einfach angenommen, weils dafür bei RA Micro n Muster gibt :oops:
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Pepsi
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#2

18.09.2008, 18:23

also ich mein natürlich wird da nichts rauskommen, mir gehts nur darum, dass ich den Bescheid mitpfänden kann..
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Bino
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#3

18.09.2008, 19:42

Also Sozialleistungen sind unpfändbar
http://www.schuldenhotline.ch/documents/Unpfaendbar.pdf

hier sind noch weitere unpfändbare Bezüge
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html

und hier sind die bedingt pfändbaren Bezüge, wenn die Vollstreckung ins sonstige Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befrieidigung geführt hat.
http://www.juraforum.de/gesetze/ZPO/850b/
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Gruftie
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#4

18.09.2008, 19:54

mir gehts nur darum, dass ich den Bescheid mitpfänden kann..
Und was hast Du davon?
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Pepsi
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#5

19.09.2008, 11:54

dann weiß ich ob er seine Einkünfte mit angegeben hat, bzw ob er die Angaben in der eV richtig gemacht hat

mpf, dann kann ich das wohl vergessen, er bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt.. grr hat jemand sonst noch ne Idee? ich pfände ansonsten noch das Konto mit
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#6

19.09.2008, 13:40

ich pfände ansonsten noch das Konto mit
Das ist eine gute Idee, was anderes wird dir wohl leider nicht übrig bleiben.
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#7

19.09.2008, 19:22

so ein Mist... der schuldet unserer Mdtin über 20.000 € und sie will um jeden Preis ihn ärgern, weil wir jahrelang geklagt und gemacht haben, bis er aus der Kneipe draußen war.. grrr

naja ich hab jetzt der Rpflin geschrieben, sie möge "Ihre Verfügung handschriftlich umsetzen"
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Bino
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#8

19.09.2008, 19:27

Da kannst Du wahrscheinlich nur für später vorsorgen, also:
Pfändung Rente, Mietkaution naja und Konto. Denn wenn er seine Sozialleistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Konto nicht abruft, dann kriegt Ihr das ausgezahlt. Würde ihm wahrscheinlich auch nur einmal passieren, aber immerhin. In solchen Fällen mache ich das eigentlich immer so, dass ich das Konto nur pfände, wenn ich auch was anderes pfände, also meist Rente.
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#9

19.09.2008, 19:29

m jo klar, Rente bekommt er auch...
ach ja, da fällt mir ein, man kann doch Rente und Sozi zusammenrechnen lassen.. ich muss mal gucken, wie viel das insgesamt ist, war aber nicht viel

und Kaution gibts nicht
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#10

19.09.2008, 19:30

da fällt mir ein, ich hätte mal lieber ihn ne Weile mit VZV bombadieren sollen, so dass er seine Rente und Konto nicht verfügen kann.... m vielleicht
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