Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoStar79
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#1
16.09.2008, 11:28
[font=Comic Sans MS]
Hallo... nun brauch ich auch mal Eure Hilfe...
Ich arbeite ja mit RA - Micro. Und jetzt hab ich zwei Schuldner, die zusammen wohnen etc. Nun möchte ich die ZV betreiben und RA-Micro berechnet mir die für meinen Antrag entstandenen Kosten doppelt. Ist das richtig so? Irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch.. hab nicht so oft zwei Schuldner... ;o)
HIIIIIILLLLFFFEEEEEE
[/font]
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
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Andreas
#2
16.09.2008, 11:29
Jawoll, das ist richtig.
Die RA-Gebühren entstehen tatsächlich pro Schuldner.
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ReNoStar79
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#3
16.09.2008, 11:35
[font=Comic Sans MS]Ist ja der Hammer.... Danke Dir... *steigt vom Schlauch wieder runter* Manchmal fragt man sich, wenn man sowas schon vergisst, was man nachher noch alles vergisst... [/font] ![Dankeschön-Smiley :dankeschoen](./images/smilies/dankeschoen.gif)
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
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Smilie
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#4
16.09.2008, 11:53
Klaro doppelt - sind ja auch zwei Schuldner und Du könntest ja erst gegen den einen vollstrecken (in der Hoffnung, dass er zahlt) und wenn nicht, gegen den anderen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
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Bino
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#5
16.09.2008, 11:59
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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rosa
#6
16.09.2008, 12:00
auch wenn ich aufgrund deiner schriftwahl ne stunde gebraucht hab um deine frag zu lesen
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ReNoStar79
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#7
16.09.2008, 12:02
[font=Comic Sans MS]Ich dachte, es gibt nur mehr Gebühren, wenn ich - wie Du schon sagst - erst gegen den einen, dann gegen den anderen vollstrecke. Aber ich mache ja einen Kombi-Auftrag für Zv + eV und gleich gegen beide als Gesamtschuldner... deswegen war ich verwirrt.... Da der GVZ ja nur einmal hinlaufen muss und gucken muss, was in der Wohnung ist... 1 Auftrag, 1 x Gebühren.... [/font]
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
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Smilie
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#9
16.09.2008, 12:09
Er muss da zwar nur einmal hingehen (wenn er beide Aufträge auf einmal macht) aber Du kannst trotzdem alles getrennt abrechnen. Die Gebühren erhöhen sich ja nur bei mehreren Auftraggebern aber nicht bei mehreren Schuldnern.
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Andreas
#10
16.09.2008, 12:12
Smilie hat geschrieben:Die Gebühren erhöhen sich ja nur bei mehreren Auftraggebern aber nicht bei mehreren Schuldnern.
Sorry, aber den Satz verstehe ich nicht.
Der sagt doch genau das Gegenteil davon, daß man für zwei Schuldner zwei Mal RA-Gebühren abrechnen kann ?!