Durchsuchungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

12.09.2008, 11:46

die Frage ist mirjetzt ein bisschen peinlich...

Hab vom GVZ nach unserem ZV-Auftrag die Mitteilung bekommen, dass die Schuldnerin 92 Jahre alt ist und nicht mehr Prozessfähig. Unter Betreuung steht sie noch nicht, aber der Sohn hat das wohl schon beantragt.
Der Sohn widersprach der durchsuchung der Wohnung.
Der GVZ teilt uns mit, dass ein "Durchsuchungsbeschluss erforderlich" ist.

Muss ich jetzt was machen? Muss ich einen Beschluss beantragen oder geht das von selber?

Sorry für die blöde Frage!
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LuzZi
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#2

12.09.2008, 11:51

Wenn der GVZ mitteilt, dass ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist, musst du den beantragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Xuka
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#3

12.09.2008, 12:01

Yep, und zwar gem. § 758a ZPO.
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Majo
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#4

12.09.2008, 12:19

Den muss ich also beim Amtsgericht beantragen?

was kostet mich der Spaß?
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LuzZi
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#5

12.09.2008, 12:41

An Gerichtskosten nichts, an Anwaltskosten ehrlich gesagt keine Ahnung. Habe einen Durchsuchungsbeschluss nur in eigener Sache mal beantragt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#6

12.09.2008, 13:06

Anwaltskosten könnt ihr dafür auch keine besprechnen, gehört zur ZV. Also eigentlich kostenlos.
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Majo
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#7

12.09.2008, 13:40

ok, dann mach ich das jetzt mal.

Dankeschön!

Wunder mich grade, dass ich das in den 5 Jahren noch nie machen musste...
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Kerima
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#8

28.10.2008, 09:50

Ich hab ein ähnliches Problem ... ich hab den Beschluss gem. § 758a Abs. 4 ZPO bereits vorliegen, aber weiß nicht, ob ich jetzt den normalen Text eines ZV-Auftrages nehme oder was ich ergänzen muss. Als Hinweis für Eure Hilfestellung: wir benutzen RA-Micro.

Fallen dann nicht dafür neue Gebühren gem. Nr. 3309 VV RVG an?
Ist ja ein neuer Auftrag an den GVZ.

Wäre super, wenn ihr mir schnell helfen könnt, weil mein Cheffe das heute unbedingt noch raus haben will und ein bissl ... "genau" ist.
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#9

28.10.2008, 09:59

Ich würde den jetzt einfach an den GVZ schicken mit der Bitte, diesen zu vollstrecken. Extra Gebühren bekommst Du dafür nicht.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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immer
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#10

28.10.2008, 10:09

Wenn du vorher schon mal den GV mit der Vollstreckung beauftragt hattest und diese durch das Einholen des Nachtbeschlusses nur unterbrochen wurde, schickst du die ZV-Unterlagen an den GV mit dem Auftrag, die bereits begonnene Vollstreckung fortzuführen. Neue Gebühren gibt es dafür nicht, weil es kein neuer Auftrag, sondern die Fortführung des alten Auftrags ist.

Du kannst außerdem noch dazuschreiben, zu welcher Zeit der Gerichtsvollzieher vollstrecken soll (wenn du z.B. die Einnahmen einer Gaststätte Pfänden willst, kurz vor Geschäftsschluss).
AC/D Schuhe aus!
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