die Frage ist mirjetzt ein bisschen peinlich...
Hab vom GVZ nach unserem ZV-Auftrag die Mitteilung bekommen, dass die Schuldnerin 92 Jahre alt ist und nicht mehr Prozessfähig. Unter Betreuung steht sie noch nicht, aber der Sohn hat das wohl schon beantragt.
Der Sohn widersprach der durchsuchung der Wohnung.
Der GVZ teilt uns mit, dass ein "Durchsuchungsbeschluss erforderlich" ist.
Muss ich jetzt was machen? Muss ich einen Beschluss beantragen oder geht das von selber?
Sorry für die blöde Frage!
Durchsuchungsbeschluss
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn der GVZ mitteilt, dass ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist, musst du den beantragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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An Gerichtskosten nichts, an Anwaltskosten ehrlich gesagt keine Ahnung. Habe einen Durchsuchungsbeschluss nur in eigener Sache mal beantragt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ich hab ein ähnliches Problem ... ich hab den Beschluss gem. § 758a Abs. 4 ZPO bereits vorliegen, aber weiß nicht, ob ich jetzt den normalen Text eines ZV-Auftrages nehme oder was ich ergänzen muss. Als Hinweis für Eure Hilfestellung: wir benutzen RA-Micro.
Fallen dann nicht dafür neue Gebühren gem. Nr. 3309 VV RVG an?
Ist ja ein neuer Auftrag an den GVZ.
Wäre super, wenn ihr mir schnell helfen könnt, weil mein Cheffe das heute unbedingt noch raus haben will und ein bissl ... "genau" ist.
Fallen dann nicht dafür neue Gebühren gem. Nr. 3309 VV RVG an?
Ist ja ein neuer Auftrag an den GVZ.
Wäre super, wenn ihr mir schnell helfen könnt, weil mein Cheffe das heute unbedingt noch raus haben will und ein bissl ... "genau" ist.
„Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.“ (Charles de Gaulle)
Wenn du vorher schon mal den GV mit der Vollstreckung beauftragt hattest und diese durch das Einholen des Nachtbeschlusses nur unterbrochen wurde, schickst du die ZV-Unterlagen an den GV mit dem Auftrag, die bereits begonnene Vollstreckung fortzuführen. Neue Gebühren gibt es dafür nicht, weil es kein neuer Auftrag, sondern die Fortführung des alten Auftrags ist.
Du kannst außerdem noch dazuschreiben, zu welcher Zeit der Gerichtsvollzieher vollstrecken soll (wenn du z.B. die Einnahmen einer Gaststätte Pfänden willst, kurz vor Geschäftsschluss).
Du kannst außerdem noch dazuschreiben, zu welcher Zeit der Gerichtsvollzieher vollstrecken soll (wenn du z.B. die Einnahmen einer Gaststätte Pfänden willst, kurz vor Geschäftsschluss).
AC/D Schuhe aus!