Hallo zusammen!
Bräuchte mal dringend euren Rat.
Ich hab nen PfÜB mit 3 Banken als DS beantragt. Ist auch alles durchgegangen und wurde den Banken zugestellt. Bei der ersten Bank hab ich auch gleich einen Treffer gelandet und den Betrag ausgezahlt bekommen. Allerdings waren mir da die Zustellkosten für die 2 anderen Banken nicht bekannt. Hab den Betrag jetzt nachgefordert. Die Bank weigert sich aber zu zahlen, da diese Kosten bei der Zustellung nicht bekannt waren und beziehen sich auf eine Entscheidung des AG Tempelhof Kreuzberg vom 11.11.1999 (18 C 282/99).
Darin geht das AG wohl davon aus, dass sich der PfÜB nur auf die Kosten bezieht, welche bei der Zustellung bekannt waren. Da der DS nur so den Umfang der Pfändung erkennen kann.
Find die Entscheidung aber etwas blödsinnig, da ja nunmal klar ist, dass für die Zustellung weitere Kosten entstehen, nur eben die Höhe nicht genau beziffert werden kann. Im PfÜB steht deswegen ja auch drin zzgl. weiterer Zinsen und Zustellkosten.
Wäre schön, wenn mir jemand nen Tipp geben könnte.
Zustellkosten PfÜB
- Bibi
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Ich formuliere im Pfüb-Antrag immer:
... wegen ..... € zzgl. weiterer Zinsen gem. anliegender Aufstellung sowie sämtlicher Zustellungskosten für diesen heute beantragten Beschluss...
So ist sichergestellt, dass alle Zustellungskosten des Pfüb mit von der ausgebrachten Pfändung umfasst werden, und die Bank zahlen dann auch, sobald ich sie darauf hingewiesen habe.
Je nachdem, ob DU auch so eine ähmliche Formulierung drin hast, würd ich mich nochmal an die Bank wenden. Du kannst aber auch zur Begründung noch anführen, dass Du 1. bei Beantragung des Pfüb ja die Höhe der ZU-Kosten nicht wissen kannst und 2. es für den Schuldner unzumutbar wäre, wenn Du nur wegen der ZU-Kosten einen neuen Pfüb beantragst. Vielleicht macht das etwas mehr Druck.
... wegen ..... € zzgl. weiterer Zinsen gem. anliegender Aufstellung sowie sämtlicher Zustellungskosten für diesen heute beantragten Beschluss...
So ist sichergestellt, dass alle Zustellungskosten des Pfüb mit von der ausgebrachten Pfändung umfasst werden, und die Bank zahlen dann auch, sobald ich sie darauf hingewiesen habe.
Je nachdem, ob DU auch so eine ähmliche Formulierung drin hast, würd ich mich nochmal an die Bank wenden. Du kannst aber auch zur Begründung noch anführen, dass Du 1. bei Beantragung des Pfüb ja die Höhe der ZU-Kosten nicht wissen kannst und 2. es für den Schuldner unzumutbar wäre, wenn Du nur wegen der ZU-Kosten einen neuen Pfüb beantragst. Vielleicht macht das etwas mehr Druck.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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So stehts im PfÜB eben auch drin. Werd wohl noch mal schreiben und schaun was passiert. Hatte gehofft mal irgendwo die Entscheidung zu finden, damit ich es mal nachlesen kann. Ist aber wahrscheinlich zu alt, um da noch was zu finden.
Find es aber sowieso nervig, dass die so einen Zirkus machen. Geht ja schließlich nur um einen kleinen Betrag. Aber wer keine Arbeit hat, macht sich eben welche
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- Badeschlappe26
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Hoffe, ich bekomme das Thema nochmal aufgewärmt. Habe jetzt nämlich genau das gleiche Problem. Im PfüB haben wir den Text drin, dass die Zustellkosten dieses Beschluss von der Pfändung umfasst werden und die Bank macht trotzdem Zicken. Es geht um 21,00 Euronen - super.
Falls Knubbel hier noch aktiv ist, vielleicht kannst du ja mal schildern, wie die Sache bei dir ausgegangen ist.
An alle anderen: Habt ihr so was schon mal gehabt? Auf was kann ich mich beziehen, damit ich den Kleckerbetrag auch noch bekomme?
Danke schon mal für eure Hilfe.
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Es grüßt
die Schlappe
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- nici77
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Also ich hab da noch mal die Bank angeschrieben und mitgeteilt, dass die Pfändung noch nicht erledigt ist, wegen der Zustellkosten gemäß der in der Anlage nochmals beiliegenden Kopie der Gerichtsvollzieherrechnung vom ... in HÖhe von ... EUR mit der Bitte um Überweisung.
Dann hat die Bank gezahlt.
Dann hat die Bank gezahlt.
Liebe Grüße nici77
- Badeschlappe26
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Genau auf mein nochmaliges Schreiben an die Bank, hat diese mir ja erst mitgeteilt, dass sie die Pfändung als erledigt betrachten und auf genau diesen Beschluss verwiesen.
Blöd ist, dass dieser Beschluss so alt ist, dass man ihn noch nicht mal irgendwo findet. Und außerdem ist der doch (nur) von nem Amtsgericht.
Blöd ist, dass dieser Beschluss so alt ist, dass man ihn noch nicht mal irgendwo findet. Und außerdem ist der doch (nur) von nem Amtsgericht.
Es grüßt
die Schlappe
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich muss das Thema nochmal aufwärmen. Habe jetzt auch das Problem und es wird genau der Beschluss zitiert. Wir haben denen geschrieben, dass die zitierte Rechtsprechung überholt ist (gibt ja jetzt auch ein einheitliches PfÜB Formular).
Hat jemand neuere Rechtsprechung zu dem Thema?
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