Strafsache abrechnen gegenüber der Staatskasse (Formschr.)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
momo
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#1

10.09.2008, 11:11

Hallo Ihr Lieben,

unser Mandant wurde freigesprochen. Die Abrechnung kann ich. Ich soll jetzt gegenüber der Staatskasse abrechnen. Ich weiß jedoch nicht, wie ich mein Anschreiben formulieren soll. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

Lg
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LuzZi
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#2

10.09.2008, 11:54

In der Strafsache

gegen

....

wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen aufgrund des freisprechenden Urteils des ... vom ... festzusetzen und auf eines der unten angegebenen Konten zu erstatten.

Ein Formularzwang für diesen Antrag besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 683). Sollte das Gericht anderer Auffassung sein, wird um Angabe der Rechtsgrundlage und um Übersendung eines entsprechenden Abrechnungsformulars gebeten.
Das ist unsere Vorlage.
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#3

10.09.2008, 13:00

Danke sehr lieb von dir
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#4

04.10.2008, 20:11

hab da mal ne Frage, wie ich nun zu meinem Geld komme.. ich hatte n ganz normalen KFA gemacht (Text hab ich jetzt nicht vorliegen)

überweist die Staatskasse normalerweise wenn der KFB erlassen ist von sich aus?
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#5

04.10.2008, 21:36

Ich würde sagen wenn der erlassen ist, weiß es aber nicht genau. 13 wird dir das mit Sicherheit besser sagen können ;)
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#6

04.10.2008, 23:29

Ja, die überweisen dann von alleine.
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#7

05.10.2008, 18:12

hm, weiß jetzt nicht genau wielange es her ist, normalerweise dauert das so 6 Wochen bei uns... hm muss ich nochmal in die Akte gucken
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#8

05.10.2008, 18:27

Es gibt vom Gericht eine Mitteilung, dass, wann und in welcher Höhe der aus der LK zu zahlende Betrag festhgesetzt worden ist. Danach wird eigentlich automatisch ausgezahlt. Entweder ist das Gericht hier völlig überlastet oder einfach mal nachfragen. Wenn keine Nachricht eingegangen ist, mangelt es u.U. sogar noch an der Festsetzung.
~ Grüßle ~
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#9

05.10.2008, 18:32

ich habe ja den KFB vom AG bereits vorliegen seit einigen Wochen (genau weiß ich jetzt nicht), dort steht aber nichts von Zahlunge drin, is n ganz normaler KFB... hm ok, dann werd ich mal nach meinem Urlaub dort anrufen :thx *knutsch*
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#10

05.10.2008, 19:19

KFB (gegen die Gegenseite?) oder Festsetzung von Vergütung aus der Staatskasse?
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