ZWV mit Sicherheitsleistung u. Bankbürgschaft
Verfasst: 10.09.2008, 11:09
Hallo Leute! Ich habe mir mittlerweile alles, was ich im Forum und im Internet gefunden habe durchgelesen. Jetzt hab ich aber trotzdem noch ??? vor mir.
Habe (in Kürze) folgendes Problem:
Prozess gegen eine Firma wurde gewonnen. Streitwert ca. 70.000 €. Beide Parteien daher vom RA vertreten.
Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Ich soll jetzt Pfüb vorbereiten.
Vom Mandanten wurde schon Bankbürgschaft angefordert. Diese bringt er wohl in den nächsten Tagen.
Ich habe mir das so vorgestellt, bin mir aber nicht sicher, ob ich richtig liege:
Die Bankbürgschaft muss ich ja im Original gleichzeitig oder vor Beginn der ZWV (§ 751 ZPO) an die Gegenseite zustellen - das weiß ich.
Frage: Muss ich die Zustellung zwingend durch den GVZ zustellen lassen oder reicht eine Zustellung von RA an RA gegen EB?
Wenn ich durch GVZ zustellen lassen muss: wie läuft das ab? Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? In meiner RA-Micro-Vorlage unter Zustellungsauftrag kommt nur: Sie werden gebeten, beigefügtes Schriftstück amtlich zuzustellen. Reicht es hier aus, wenn ich die Bürgschaft 1-fach im Original beilege?
Außerdem will ich dann ein vorläufiges Zahlungsverbot und Pfüb machen.
Kann ich mir den gepfändeten Betrag auch überweisen lassen?
ich habe hierzu schon äußerst widersprüchliche Meinungen im Internet gelesen.
Die Gegenseite wird wohl Berufung einlegen.
So viel auf einmal, tut mir leid, aber ich wollte nicht stückeln...
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Habe (in Kürze) folgendes Problem:
Prozess gegen eine Firma wurde gewonnen. Streitwert ca. 70.000 €. Beide Parteien daher vom RA vertreten.
Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Ich soll jetzt Pfüb vorbereiten.
Vom Mandanten wurde schon Bankbürgschaft angefordert. Diese bringt er wohl in den nächsten Tagen.
Ich habe mir das so vorgestellt, bin mir aber nicht sicher, ob ich richtig liege:
Die Bankbürgschaft muss ich ja im Original gleichzeitig oder vor Beginn der ZWV (§ 751 ZPO) an die Gegenseite zustellen - das weiß ich.
Frage: Muss ich die Zustellung zwingend durch den GVZ zustellen lassen oder reicht eine Zustellung von RA an RA gegen EB?
Wenn ich durch GVZ zustellen lassen muss: wie läuft das ab? Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? In meiner RA-Micro-Vorlage unter Zustellungsauftrag kommt nur: Sie werden gebeten, beigefügtes Schriftstück amtlich zuzustellen. Reicht es hier aus, wenn ich die Bürgschaft 1-fach im Original beilege?
Außerdem will ich dann ein vorläufiges Zahlungsverbot und Pfüb machen.
Kann ich mir den gepfändeten Betrag auch überweisen lassen?
ich habe hierzu schon äußerst widersprüchliche Meinungen im Internet gelesen.
Die Gegenseite wird wohl Berufung einlegen.
So viel auf einmal, tut mir leid, aber ich wollte nicht stückeln...
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.