ZWV mit Sicherheitsleistung u. Bankbürgschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Herzchen
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#1

10.09.2008, 11:09

Hallo Leute! Ich habe mir mittlerweile alles, was ich im Forum und im Internet gefunden habe durchgelesen. Jetzt hab ich aber trotzdem noch ??? vor mir. :oops:

Habe (in Kürze) folgendes Problem:

Prozess gegen eine Firma wurde gewonnen. Streitwert ca. 70.000 €. Beide Parteien daher vom RA vertreten.
Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Ich soll jetzt Pfüb vorbereiten.

Vom Mandanten wurde schon Bankbürgschaft angefordert. Diese bringt er wohl in den nächsten Tagen.

Ich habe mir das so vorgestellt, bin mir aber nicht sicher, ob ich richtig liege:

Die Bankbürgschaft muss ich ja im Original gleichzeitig oder vor Beginn der ZWV (§ 751 ZPO) an die Gegenseite zustellen - das weiß ich.
Frage: Muss ich die Zustellung zwingend durch den GVZ zustellen lassen oder reicht eine Zustellung von RA an RA gegen EB?
Wenn ich durch GVZ zustellen lassen muss: wie läuft das ab? Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? In meiner RA-Micro-Vorlage unter Zustellungsauftrag kommt nur: Sie werden gebeten, beigefügtes Schriftstück amtlich zuzustellen. Reicht es hier aus, wenn ich die Bürgschaft 1-fach im Original beilege?

Außerdem will ich dann ein vorläufiges Zahlungsverbot und Pfüb machen.
Kann ich mir den gepfändeten Betrag auch überweisen lassen?
ich habe hierzu schon äußerst widersprüchliche Meinungen im Internet gelesen.

Die Gegenseite wird wohl Berufung einlegen.

So viel auf einmal, tut mir leid, aber ich wollte nicht stückeln...

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
gkutes

#2

10.09.2008, 14:02

die bürgschaft kannst du gleichzeitig mit dem pfüb zustellen lassen. ich glaube RA zu RA geht nicht. bin mir aber nicht sicher. besser gleich den GVZ machen lassen. ein paar kopien fürs gericht und für den GVZ würd ich aber schon noch mit beilegen.

klar kannst du dir das geld ja überweisen lassen. du hast ja sicherheit geleistet.

wenn du keine sicherheit leistest, kannst du nur einen Pfändungsbeschluss (ohne Überweisung) erwirken und bekommst dementsprechend auch keine kohle (sicherungsvollstreckung)
Herzchen
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#3

10.09.2008, 16:04

@gkutes schon mal vielen Dank! :thx

Grundsätzlich kann ich doch gleich alles auf einmal zustellen lassen, oder?

Also Bürgschaft, Vorläufiges Zahlungsverbot und PfüB.

Die Bürgschaft muss ich - denke ich - nur der Gegenseite zustellen (oder auch seinem RA?). Also 2-fach (1 x Gegenseite, 1 x GVZ).

Das VZV 3-fach (1 x Bank, 1 x Gegenseite, 1 x GVZ). Laut meinem Seminar reicht das wohl 3-fach.

Den Pfüb mach ich dann 4-fach (1 x Bank, 1 x Gegenseite, 1 x GVZ und 1 x Gericht).

Bin bei den ganzen Kopien schon ganz durcheinander. :wirr

Ich hab mir dasd dann so vorgestellt, dass ich das in lauter einzelne Schreiben verpack (also 3 Stück mit den jeweiligen Abschriften) und das dann alles in ein Kuvert pack. Es wird ja dann alles weiter zusammen geleitet, sodass ich keine Probleme haben dürfte, dass das VZV vor der Bürgschaft zugestellt wird, oder?
gkutes

#4

10.09.2008, 16:33

Der RA hat mit der Pfändung ja gar nichts zu tun. Der bekommt also nichts.

Das mit dem alles gleichzeitig zustellen, wirst du nicht hinbekommen, weil das VZV ja viel schneller geht, als der Pfüb.

Als Nachweis, dass die Bürgschaft erstellt würde, würde ich bei den VZV und beim Pfüb als Anlage eine Kopie der Bürgschaft dranmachen. Nicht, dass die dann irgendwie rumzicken. Mann muss es vielleicht nicht, aber es schadet ja auch nicht.

Alles zusammen in einen Umschlag ist ja quatsch. VZV und Bürgschaft gehen ja an den GVZ und der Pfüb an das Gericht.

ich würde die Original-Bürgschaft mit dem Pfüb zustellen lassen. Da kannst du in den Antrag ja einfach noch ein Sätzchen schreiben (und fett machen). Eventuell bekommst du sonst Probleme mit dem Erlass des Pfüb. Dem Gericht musst du sonst sicher nachweisen, dass die Bü zugestellt wurde, damit die den Pfüb erlassen. Wäre ja dann auch blöd. Für das VZV brauchst die die bürgschaft ja eigentlich nicht. das VZV kommt ja auch ohne original-titel aus, also auch ohne sicherheit :)

Ich bin leider nicht so der ZV-Crack (ich hasse es) aber ich habe erst vor ein paar wochen eine Sicherheits-bürgschaft und einen Pfüb zustellen lassen und es hat super geklappt. Wir machen hier aber selten VZVs
gkutes

#5

10.09.2008, 16:33

Das VZV 3-fach (1 x Bank, 1 x Gegenseite, 1 x GVZ). Laut meinem Seminar reicht das wohl 3-fach.

Den Pfüb mach ich dann 4-fach (1 x Bank, 1 x Gegenseite, 1 x GVZ und 1 x Gericht).
achso, ja, das passt. immer für jeden Beteiligten eins
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