Öffentliche Zustellung eines PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Christine_R.
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#1

05.09.2008, 13:21

Kann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss öffentlich zugestellt werden? Der Schuldner ist abgetaucht, der Drittschuldner laut GVZ unbekannt verzogen.
Und wenn ja, wo kann man das nachlesen?

Danke, dringend! Eilt!
Ernie

#2

05.09.2008, 13:30

Die Zustellung an DS muss zwingend erfolgen, da der Pfüb ansonsten seine Wirkung gar nicht entfalten kann! Dann musst Du mal rasch den Aufenthaltsort des DS ausfindig machen!
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Soenny
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#3

05.09.2008, 13:30

Und was soll das dann bringen, wenn Schuldner und Drittschulner nicht auffindbar sind?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Christine_R.
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#4

05.09.2008, 13:34

Es sind zwei Pfändungen

1. eine Grundschuld (da gibt es keinen Drittschuldner, Schuldner = Drittschuldner)
2. Gesellschaftsanteile (Gesellschafter in einer GmbH mit einem weiteren Gesellschafter)
jenniver
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#5

05.09.2008, 13:34

Wenn der Schuldner nicht auffindbar ist, ist es ja egal. Aber was soll dir die öffentliche Zustellung beim DS bringen?
Ernie

#6

05.09.2008, 13:37

Ohne DS zu ermitteln + Zustellung zu erreichen, kannst Du mit Deinem Pfüb nichts anfangen!
Christine_R.
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#7

05.09.2008, 13:46

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss soll in irgendeiner Weise seine Wirksamkeit erreichen. Nun ist es eben meine Aufgabe, herauszufinden, wie das am Besten geht. Muss doch irgendwie möglich sein.
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blackcat
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#8

05.09.2008, 13:46

Eine öffentliche Zustellung an den Schuldner kannst du dir m.E. ersparen, da diese Zustellung ohnehin nicht zwingend ist.
Zwingend ist allerdings die Zustellung an den DS!
Ohne Zustellung an diesen gibt es keine Pfändung!
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Pepsi
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#9

05.09.2008, 16:42

:zustimm was willst du mit einem PfÜB, von dem der DS nichts weiß!!?!
sasasen01
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#10

12.01.2017, 17:47

Hallo Ihr Lieben,

ich muß mich an diesem Thema mal anhängen, da ich bisher nicht wirklich eine Antwort auf meine Fragen finden konnte.

Unser Mandant hat gegen seine ehemalige Arbeitgeberin (eine GmbH) einen Titel über knapp 25.000,00 €. GmbH und Geschäftsführer sind wie vom Boden verschwunden, eine EMA-Anfrage hat ergeben, daß die uns zuletzt bekannte Adresse immer noch die aktuelle Adresse sein soll, allerdings gibt es dort weder einen Briefkasten noch ein Firmenschild noch sonst irgendetwas zu finden. Der GF stammt aus Rumänien und scheint sich abgesetzt zu haben.

Da unserem Mandanten bekannt ist, daß die Schuldnerin (also ehemalige Arbeitgeberin) gegenüber einer zweiten Firma (= Drittschuldner) noch Ansprüche in Höhe von 120.000,00 Euro hat, will Cheffe einen PfüB sowie vorläufige Zahlungsverbote beantragen. Er meint, die Zustellung des PfüBs und das vorläufige Zahlungsverbot könnten bezüglich des Schuldners ja durch öffentliche Zustellung erfolgen.

Wie genau mache ich das denn? Füge ich dem PfüB und dem GV bezüglich des VZV ein Schreiben bei, in dem beantragt wird, diese öffentlich zuzustellen? Muß ich die letzte EMA-Auskunft beifügen und diese ausreichend für eine öffentliche Zustellung?

Sorry für die -wahrscheinlich dummen- Fragen, aber ich stehe total auf dem Schlauch, habe auch äußerst selten mit ZV zu tun :oops:

Wäre nett, wenn mir jemals hilfreiche Tipps geben könnte.

Liebe Grüße
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