Urteil nach VU - Vollstreckbare Ausfertigung
Verfasst: 05.09.2008, 09:31
Guten Morgen,
wir hatten erst ein VU und jetzt das Urteil, dass das VU aufrecht erhalten wird. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Für das VU liegt mir eine vollstreckbare Ausfertigung vor, für das End-Urteil noch nicht.
Benötige ich zur ZV auch eine vollstreckbare Ausfertigung des Endurteils?
Mit welchem Urteil mache ich die ZV; VU oder Endurteil?
wir hatten erst ein VU und jetzt das Urteil, dass das VU aufrecht erhalten wird. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Für das VU liegt mir eine vollstreckbare Ausfertigung vor, für das End-Urteil noch nicht.
Benötige ich zur ZV auch eine vollstreckbare Ausfertigung des Endurteils?
Mit welchem Urteil mache ich die ZV; VU oder Endurteil?