Urteil nach VU - Vollstreckbare Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mati
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#1

05.09.2008, 09:31

Guten Morgen,

wir hatten erst ein VU und jetzt das Urteil, dass das VU aufrecht erhalten wird. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Für das VU liegt mir eine vollstreckbare Ausfertigung vor, für das End-Urteil noch nicht.

Benötige ich zur ZV auch eine vollstreckbare Ausfertigung des Endurteils?

Mit welchem Urteil mache ich die ZV; VU oder Endurteil?

:lol:
sati
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#2

05.09.2008, 09:39

Also mit Halbwissen glauch ich, dass eine Sicherungsvollstreckung möglich ist ohne vollstreckbare Ausfertigung des End-Urteils. Dann kann ein Pfändungs-Beschluss, jedoch kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt werden.
Mati
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#3

05.09.2008, 10:23

Hallo,

vielen Dank schon mal, aber weiß dies jemand hier im Forum mit Sicherheit?

Will nicht etwas beantragen und dann die ganze Sache wieder zurückgepfeffert bekommen :naegel
Kimmy

#4

05.09.2008, 10:37

Für die Vollstreckung benötigst du eine vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils.

Das Endurteil hat gar keinen vollstreckungsfähigen Inhalb, deshalb wird das auch nicht in vollstreckbarer Ausfertigung benötigt, bzw. bekommst du so nicht erteilt.
Mati
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#5

05.09.2008, 10:55

:thx jetzt weiß ich Bescheid
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