Hallöchen LEUTE!!!
Habe mal wieder so ein Problem, aber eigentlich ist es ja keins...
habe ein Anerkenntnisurteil, welches vorläufig vollstreckbar ist. Kann ich daraus vollstrecken? Habe nämlich jetzt den GV beauftragt hehehe...mit Zustellungs- u. Vollstreckungsauftrag oder muss da auch noch stehen...vollstreckbare Ausfertigung zum ZWECKE der Zwangsvollstreckung?
Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil - vorläufig vollstreckb
Allein die Tatsache, dass das Anerkenntnisurteil vorläufig vollstreckbar ist, reicht zur ZV nicht aus.
Du kennst doch sicherlich die üblichen Voraussetzungen: Titel, Klausel, Zustellung.
==> Eine vollstreckbare Ausfertigung kann nur eine solche sein, die die Klausel "zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" enthält.
Du kennst doch sicherlich die üblichen Voraussetzungen: Titel, Klausel, Zustellung.
==> Eine vollstreckbare Ausfertigung kann nur eine solche sein, die die Klausel "zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" enthält.
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Ooops...dann bekomme ich die Unterlagen wieder zurück ne. Ähm...nicht gut, dann werde ich morgen erst einmal eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern...danke
ja kenne die Voraussetzung nur zu gut..., aber iwie hatte ich ein Brett vorm Kopf
ja kenne die Voraussetzung nur zu gut..., aber iwie hatte ich ein Brett vorm Kopf
- Sabbi
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Ich rufe meist eben beim Gericht an und frage, wie dies denn am liebsten hätten
Aber eigentlich haben die Gerichte, bei vollstreckungsfähigem Inhalt des Urteils, meist ne vollstreckbare Ausfertigung hinten in der Akte und schicken diese automatisch raus, wenn das EB der Gegenseite wieder da ist.
Aber eigentlich haben die Gerichte, bei vollstreckungsfähigem Inhalt des Urteils, meist ne vollstreckbare Ausfertigung hinten in der Akte und schicken diese automatisch raus, wenn das EB der Gegenseite wieder da ist.