Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil - vorläufig vollstreckb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
BeaBunny
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#1

04.09.2008, 18:59

Hallöchen LEUTE!!!
Habe mal wieder so ein Problem, aber eigentlich ist es ja keins...
habe ein Anerkenntnisurteil, welches vorläufig vollstreckbar ist. Kann ich daraus vollstrecken? Habe nämlich jetzt den GV beauftragt hehehe...mit Zustellungs- u. Vollstreckungsauftrag oder muss da auch noch stehen...vollstreckbare Ausfertigung zum ZWECKE der Zwangsvollstreckung?
Kordu

#2

04.09.2008, 19:01

Allein die Tatsache, dass das Anerkenntnisurteil vorläufig vollstreckbar ist, reicht zur ZV nicht aus.

Du kennst doch sicherlich die üblichen Voraussetzungen: Titel, Klausel, Zustellung.

==> Eine vollstreckbare Ausfertigung kann nur eine solche sein, die die Klausel "zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" enthält.
Kimmy

#3

04.09.2008, 19:13

wie Kordu schon sagt, ohne eine vollstreckbare Ausfertigung geht gar nichts.
BeaBunny
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#4

04.09.2008, 21:11

Ooops...dann bekomme ich die Unterlagen wieder zurück ne. Ähm...nicht gut, dann werde ich morgen erst einmal eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern...danke

ja kenne die Voraussetzung nur zu gut..., aber iwie hatte ich ein Brett vorm Kopf
Feddi
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#5

21.02.2013, 09:12

Hallo!

Muss man die Berufungsfrist abwarten oder kann ich gleich eine vollstreckbare Ausfertigung vom Anerkenntnisurteil beantragen?

LG

Feddi
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#6

21.02.2013, 09:53

Du kannst die vollstreckbare Ausfertigung gleich beantragen.
Feddi
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#7

21.02.2013, 11:41

Ich war mir nicht mehr sicher :0)

Danke schön und einen schönen Restdonnerstag!!!!

Feddi
Feddi
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#8

27.02.2013, 14:31

Ähm...ich noch mal... Reicht der einfache Antrag auf Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung oder muss ich meine Ausfertigugn dafür zum Gericht schicken!? :oops:

LG

Feddi
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Sabbi
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#9

27.02.2013, 14:33

Ich rufe meist eben beim Gericht an und frage, wie dies denn am liebsten hätten :D
Aber eigentlich haben die Gerichte, bei vollstreckungsfähigem Inhalt des Urteils, meist ne vollstreckbare Ausfertigung hinten in der Akte und schicken diese automatisch raus, wenn das EB der Gegenseite wieder da ist.
Feddi
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#10

27.02.2013, 15:16

Ah, okay, danke schön :0D Dann bitte ich einfach mal um Übersendung..kann ja nicht schaden ;0)

Nice Mittwoch noch!!!
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