Zwangsvollstreckung mit Sparbuch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ania
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#1

04.09.2008, 15:27

Hallo,
wir haben schon ein Sparbuch des Schuldners. Welche Maßnahme soll ich jetzt wählen? ZVA an GV, so dass er zur Bank geht und sich das Geld auszahlen lässt, oder doch PfüB?
Gruß
Löwe

#2

04.09.2008, 15:38

Mach nen PfÜB und schreib in deinen Antrag gleich rein, dass der Schuldner dem GV das Sparbuch herauszugeben hat.

Wenn ihr das Sparbuch schon in der Kanzlei habt, dann gleich PfÜB und das Sparbuch mitschicken.

Mit einem normalen ZV-auftrag bekommst du nix.
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schneewittchen1984
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#3

04.09.2008, 16:20

:daumen Du musst nen Pfüb beantragen.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#4

04.09.2008, 16:22

sehe ich auch so :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Alie
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#5

04.09.2008, 16:59

Und in den Pfüb unbedingt reinschreiben, dass du auch zur Kündigung des Sparvertrages berechtigt bist, sonst kriegst du trotz Sparbuch nix ausgezahlt.
LEBE -
denn es gibt nichts Selteneres auf der Welt.
Die meisten Menschen existieren nur!
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