falscher gegenstandswert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Caro_1986
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#1

04.09.2008, 09:33

hallöchen...

ich hab letztens nen MB fertig gemacht. und nun hat der antragsgegner wiedderspruch eingelegt.
nach durchsicht der akte is mir aufgefallen, dass ich nen falschen gegenstandswert im MB angegeben habe. ich habe nur die meiner meinung nach aktuelle rechnung beachtet...und ein schreiben des mandanten übersehen, wo drin stand, dass der gegner einmalig ne anzahlung getätigt hat (nun besteht ne differenz von 400€)

jetzt denk ich ma, dass der antragsgegner deshalb auch widerspruch eingelegt hat.

was nun?...kann ich noch irgendwas tun???
oder muss ich jetzt abwarten?? :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
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#2

04.09.2008, 09:35

jetzt denk ich ma, dass der antragsgegner deshalb auch widerspruch eingelegt hat.
dann hätte er auch nur einen Teilwiderspruch einlegen können, wenn es wirklich nur um den Saldo geht.
kann ich noch irgendwas tun???
restliche GK einzahlen, und in der Anspruchsbegründung den richtigen GW nehmen und begründen, warum im MB versehentlich zu viel steht.
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Caro_1986
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#3

04.09.2008, 09:45

was denn für restliche GK?

anspruchsbegründung?....das kann aber nich ich, sondern nur der chef machen wa?! :?
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puppa2402
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#4

04.09.2008, 09:47

Du kannst doch auch die Anspruchsbegründung machen. Ist aufgebaut wie die Begründung einer Klage. Restliche Gerichtskosten werden Dir vom Gericht aufgegeben, sobald Du die Abgabe an das zuständige Streitgericht für die Durchführung des Verfahrens beantragst. Manche machen das Häkchen ja direkt im MB-Formular.
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Caro_1986
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#5

04.09.2008, 09:52

sorry aber ich bin auf diesem gebiet komplett unwissend....zv war sonst nie mein aufgabenbereich.
und hier in meiner jetzigen kanzlei muss ich alles allein, ohne kollegen, machen....hab hier keinen, außer die chefs.

also wie jetzt anspruchsbegründung????
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#6

04.09.2008, 09:56

:frust
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#7

04.09.2008, 10:00

zv
hier handelt es sich eher um das Mahnverfahren...
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#8

04.09.2008, 10:01

Ist die Sache nach dem Widerspruch an das Prozessgericht abgegeben worden?

Ihr müsstet ja die Mitteilung erhalten haben, dass Widerspruch erhoben wurde, verbunden mit der Aufforderung, die restlichen 2,5 Gerichtsgebühren einzuzahlen.... oder nicht?
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#9

04.09.2008, 10:09

ja genau....der widerspruch is eingegangen...mit der mitteilung des zuständigen gerichts und zahlung der kosten.

und was mach ich nun?...es stört mich ja eigentlich nur, dass ich heute entdeckt habe, dass der gegenstandswert falsch is...
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#10

04.09.2008, 10:12

wie gesagt, wenn es nur um den Saldo geht, dann hätte die Gegenseite auch nur einen Teilwiderspruch einlegen können. Also gehe ich mal davon aus, dass gar nichts gezahlt wird...

Jetzt sind erst mal die weiteren Gerichtskosten einzuzahlen. Die Sache wird dann an das im MB-Antrag angegebene Prozessgericht abgegeben. Von dort bekommt Ihr dann die Mitteilung des dortigen Aktenzeichens und die Aufforderung, Euren Anspruch zu begründen. Und dort würde ich dann halt nur noch den verminderten Betrag geltend machen mit der Begründung wie oben.
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