Lohnpfändung aufgrund Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gressi04
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#1

02.09.2008, 12:33

Hallo,

nur mal eine Verständnisfrage: Eine Mandantin von uns hat eine Lohnpfändung eines AN vorliegen aufgrund von Unterhalt. Diesbezüglich ist die Pfändung wegen eines Teilbetrages einstweilen eingestellt worden, da wohl über die tatsächliche Höhe des zu zahlenden Unterhalts noch gestritten wird. Dh. Gläubiger wollte 280 Euro, AG stellt wg. Beträge über 200,00 die ZV einstweilen ein. Der Mandant hat daher zunächst monatlich nur 200,00 Euro vom Gehalt ausgekehrt und 80,00 Euro einbehalten.
Jetzt teilt der gegn.RA mit, dass er aus dem PfüB keinerlei Rechte mehr geltend macht.

Ich kenn die Formulierung immer nur so, dass der Pfändungsbeschluss vom ..... erledigt ist. Aber die obige Formulierung heißt doch wohl nichts anderes oder? Es kann also sowohl das komplette Gehalt als auch die bislang einbehaltenen und bisher weder an Gläubiger noch an AN ausgezahlten Beträge ausgekehrt werden oder? Wenn die wieder Geld wollen, müssen die einen neuen pfüb beantragen. Oder seh ich das falsch?

Irgendwie hab ich heute dickes Brett vorm Kopf? Bitte mal kurz davon befreien......

Vielen Dank
Liebe Grüße Gressi
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Daisymaus512
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#2

02.09.2008, 12:43

Das siehste schon richtig so Gressi! Der PfüB ist erledigt.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
grace
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#3

02.09.2008, 12:46

Hallo,

ich würde es auch so sehen, dass jetzt keine weiteren Zahlungen mehr an die Gegenseite zu erbringen sind und der AN ab jetzt wieder seinen vollen Lohn und die angesammelten einbehaltenen Zahlungen bekommt. Ob der PfÜB nun aber ruhen soll oder ganz erledigt ist, da bin ich mir nicht so sicher. Das geht für mich aus der Formulierung nicht eindeutig hervor-ist aber eigentlich auch egal, da ja JETZT auf jeden Fall keinerlei Rechte mehr geltend gemacht werden.

Gegebenenfalls muss man sich dann Gedanken drüber machen, wenn der Gegner den PfÜB auf einmal wieder aufleben lassen will bzw. einen neuen beantragt-sofern das überhaupt wieder passieren wird.

LG Grace
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Bino
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#4

02.09.2008, 13:28

Wenn wir erklären, dass wir aus dem PfÜb keinerlei Rechte mehr geltend machen, heißt das, dass die Pfändung insgesamt für uns erledigt ist. Der Schuldner soll sein Geld dann ungekürzt erhalten.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Gressi04
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#5

02.09.2008, 13:32

Dann war das Brett ja doch nicht so groß und ich hab es richtig verstanden!

:thx :thx
Liebe Grüße Gressi
Nauja

#6

03.09.2008, 19:35

Gressi04 hat geschrieben:Hallo,

nur mal eine Verständnisfrage: Eine Mandantin von uns hat eine Lohnpfändung eines AN vorliegen aufgrund von Unterhalt. Diesbezüglich ist die Pfändung wegen eines Teilbetrages einstweilen eingestellt worden, da wohl über die tatsächliche Höhe des zu zahlenden Unterhalts noch gestritten wird. Dh. Gläubiger wollte 280 Euro, AG stellt wg. Beträge über 200,00 die ZV einstweilen ein. Der Mandant hat daher zunächst monatlich nur 200,00 Euro vom Gehalt ausgekehrt und 80,00 Euro einbehalten.
Jetzt teilt der gegn.RA mit, dass er aus dem PfüB keinerlei Rechte mehr geltend macht.

Ich kenn die Formulierung immer nur so, dass der Pfändungsbeschluss vom ..... erledigt ist. Aber die obige Formulierung heißt doch wohl nichts anderes oder? Es kann also sowohl das komplette Gehalt als auch die bislang einbehaltenen und bisher weder an Gläubiger noch an AN ausgezahlten Beträge ausgekehrt werden oder? Wenn die wieder Geld wollen, müssen die einen neuen pfüb beantragen. Oder seh ich das falsch?

Irgendwie hab ich heute dickes Brett vorm Kopf? Bitte mal kurz davon befreien......

Vielen Dank
Wenn die Pfändung für erledigt erklärt wird, dann bedeutet dies, sämtliche Gelder sind geflossen. Pfändung ist also erledigt.

Wenn auf die Rechte aus der Pfändung verzichtet wird, heißt es, Geld ist (vermutlich noch) nicht geflossen, aber aus irgendwelchen Gründen wird auf die Umsetzung (Auszahlung) verzichtet.

So kenn ich es.
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