Frage zu Drittschuldnererklärung Bank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Satine222000
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#1

29.08.2008, 13:04

Wir haben eine Kontenpfändung beantragt. Die Bank hat uns heute ihre Drittschuldnererklärung geschickt, aus der ich nicht schlau werde. Laut Bank bestehen ein Girokonto und drei Sparkonten. Das Girokonto ist mit - 3.000,00 EUR am Dispolimit. Das Guthaben der Sparkonten wurde jedoch nicht mitgeteilt. Es stand nur folgender Satz: Hinsichtlich der Sparkonten machen wir gemäß Ziffer 21 der AGB von unserem Pfandrecht zur Sicherung eigener, gegenwärtiger und künftiger Forderungen Gebrauch. Das haben die bestimmt geschrieben, weil der Dispo fast ausgeschöpft ist und wahrscheinlich unklar ist, ob der Schuldner ihn zurückbezahlen kann.

Meint ihr, dass ich die Bank anschreiben kann bezüglich der Höhe der Sparkonten? Oder dürfen die mir das nicht sagen? Habt ihr noch ne Idee was ich machen kann?

Danke schön!

VLG Nadine
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Bibi
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#2

29.08.2008, 13:10

Klar, die Höhe der Sparkonten müssen sie Dir mitteilen. Die werden aber wahrscheinlich unter dem Saldo des Dispo liegen, so dass die Bank davon ausgeht, das eine genaue Sparkontensumme nicht mitgeteilt werden muss.

Aber das Sparguthaben kann sich ja in Zukunft auf erhöhen.

Wenn der Dispo noch nicht voll ausgeschöpft ist, hoffe ich Du hast den Differenzbetrag mit gepfändet, damit dieser an Dich ausgezahlt wird.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Moni82

#3

29.08.2008, 13:11

Man kann den Dispo pfänden?
Royalbeast
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#4

29.08.2008, 13:13

Kann denn in den Dispo gepfändet werden? Ich dachte, das geht nicht oder verwechsel ich das jetzt mit dem Konto-Korrent-Kredit?
Satine222000
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#5

29.08.2008, 13:16

Doch der Dispo kann gepfändet werden. Wir haben vorher nur nicht gewusst, dass einer besteht. Mist.....Ich werde die Bank auch fragen, wie hoch der Dispo ist. Hoffentlich sagen dir mir das.

Danke!

VLG Nadine
Satine222000
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#6

29.08.2008, 13:23

Ich nochmal. Hat eigentlich jemand ein Muster einer Dispo-Pfändung für mich? Ich weiß gar nicht, wie ich das formulieren soll. Vielen Dank!

VLG Nadine
Moni82

#7

29.08.2008, 13:31

Also ich finds ja ma echt krass, dass sowas geht. Aber gut zu wissen ;)
Manu_75

#8

29.08.2008, 18:46

@ Nadine: Guck mal hier: Geht zwar um ein vorl. Zahl.verbot, aber der Text wär ja gleich. Bei Kimmys Beitrag unter b. geht's u. a. um Dispo.

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=13370

Und hier kannst Du nochmal (BGH-Entscheidung wird zitiert) nachlesen, daß ein Dispo grundsätzlich pfändbar ist, solange der Schuldner ihn in Anspruch nimmt .
http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1334
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