Pfändung LCD-Fernseher im Wege der Austauschpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gras
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#1

28.08.2008, 17:37

Hallo zusammen,

hoffe, ihr könnt mir helfen?

Fall:
Schuldnerin (Türkin) schuldet der Stadtkasse HLU-Rückforderungen (ca. 800,00 €) --> Eine Ratenzahlung wird nicht eingehalten.
VB pfändet bei Schuldnerin in deren Wohnung einen LCD-Fernseher durch Anbringen des Pfandsiegels und lässt das Gerät vor Ort.

Vorhaben:
LCD-Fernseher durch VB abholen lassen im Wege der Austauschpfändung. Entweder Zahlung durch Schuldnerin und Abwendung der Pfändung oder Verwertung über www.zoll.de.

Soweit ich informiert bin, muss der Schuldnerin im Wege der Austauschpfändung ein Ersatzgerät bereitgestellt werden, da der LCD-TV der einzige in der Wohnung ist.
Dieses Ersatzgerät hätten wir (Röhren-TV, Bilddiagonale ca. 30cm).

Problem:
Die Schuldnerin empfängt ihr Programm über Satellit. Dieser Receiver kann an das Austauschgerät nicht angeschlossen werden (zu alt, kein passender Anschluß). Theoretisch könnte die Dame die einfachen Sender (ARD, ZDF) über Kabel (soweit die Kabeldose von der GEZ nicht verblombt wurde) oder über eine kleine Hausantenne am Röhren-TV empfangen. Türkische Sender hat sie dann keine mehr.

Frage:
1.) Wg. Anspruch auf Information: Muss die Schuldnerin türkische Programme empfangen können oder reicht das Ersatzgerät zum Empfang der Deutschen Sender (zur Not über Hausantenne)?
2.) Muss ich es beachten, wenn die Dose fürs Kabelfernsehen verblombt ist?
3.)Würdet ihr die Pfändung so durchziehen oder muss der Schuldnerin ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden, an welches die Schüssel angeschlossen werden kann?

Danke und Gruß
Oci
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ReNoStar79
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#2

28.08.2008, 18:23

Ja, sie muss türkische Programme empfangen können. Da sie Türkin ist, hat sie - so was ähnliches wie Grundgesetz - das Recht, aus ihrer Heimat Infos zu erhalten.

was heißt bitte verblombt? Wenn das "geschlossen" heißt, dann hat sich das doch eh erledigt, oder?! Wenn die GEZ schon so weit war, interessiert uns das doch nicht..

Für die Austauschpfändung müsste man ein gleichwertiges (d.h. halt türkische Sender empfängliches) Gerät, aber halt die Billigvariante davon hinstellen. D. h. meines Erachtens muss das Gerät nur für Satellitenanschluss funktionell sein...
ABER:
Ich würde die Pfändung erstmal so versuchen. Der GVZ macht das schon, nachdem er einen großen Kostenvorschuss angefordert hat für die Verwertung/Aufbewahrung etc. Den Rest macht er. Zumindest war es bei mir immer so. Ich musste nur zahlen, Ersatzgeräte etc hat er sich drum gekümmert.
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
Gras
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#3

29.08.2008, 08:46

Hallo ReNoStar79,

steht das irgendwo geschrieben, dass sie türkische Sender empfangen muss? Grundlegende Informationen (Krieg, Unwetter...), die jeder erhalten muss, würde sie ja auch über deutsche Programme erhalten. Das reicht doch, oder?

Gruß
Oci
Tigra
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#4

29.08.2008, 08:48

@ renostar, das würde mich jetz mal auch interessieren.
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Suse
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#5

29.08.2008, 08:51

Gehört ihr der Fernseher denn überhaupt, oder liegt noch Eigentumsvorbehalt vor? Nicht dass ihr da noch Probleme kriegt
LG, Ela
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Vorzimmerkeule
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#6

29.08.2008, 09:02

@oci

Es geht halt nicht darum, dass sie grundlegende Infos zu ihrem Heimatland erfahren können soll, sondern diese vielmehr in ihrer Muttersprache sehen können muss. :wut

Hierzu gibt es genügend Entscheidungen in Verbindung mit der Problematik Anbringung einer Satellitenschüssel an der Mietwohnung / Bereitstellung eines Anschlusses durch den Vermieter, durch den zwar türkische Sender empfangen werden können, aber nicht gerade der Lieblingssender.

Google mal danach, wirst so allerhand dazu finden. Ansonsten habe ich sicher irgendwo eine Akte, wo ich Dir noch ein paar Entscheidungen dazu nennen könnte.

Denke, ihr werdet da mit Eurem Austauschgerät nicht weit kommen.

Kleiner Tip, "GV Alt" hier im Forum kann Dir sicher zu diesem Thema helfen. Schick ihm doch mal ne PN :wink:
Liebe Grüße, Manu
GV Alt
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#7

02.09.2008, 18:16

Wegen des Austauschgerätes stimme ich den vorherigen Beiträgen zu. Das Info-Recht ist weit auszulegen. Da das Austauschgerät "nicht tauglich" ist sollte die Pfändung aufgehoben werden. - Bringt nichts.

Auch mir gehen manchmal die Nackenhaare hoch, wenn ich die Flachfernseher bei meinen Schuldnern sehe. Aber schaut Euch doch mal um: Sie werden immer billiger und nach und nach "Standard" in deutschen Wohnzimmern. - Also künftig (wie bisher die alten Röhrengeräte) auch nicht mehr pfändbar.

Ein Beispiel zur Austauschpfändung: Wert 600,00 €, Mindestgebot 300,00 €.

Kosten:
Gebühren, Transport, Zeitungsinserat, Austauschgerät = 300,00 €.

In solchen Fällen hat die Pfändung zu unterbleiben (§ 803 Abs. 2 ZP0).
Mops
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#8

02.09.2008, 20:34

Aber manchmal hilft schon die Drohung des Schuldners liebstes Möbelstück mitzunehmen. Wir hatten mal einen Sch der sehr schnell bezahlen konnte, als der GVZ ihm mitgeteilt hatte, seinen Ferhseher mitzunehmen.
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