Rechtskraftvermerk

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juli28
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#1

28.08.2008, 15:07

Hallo,
steh grad auf dem Schlauch. Hab ein Urteil vom OLG vom 16.06.2008. An die Gegenseite wurde es am 26.06.2008 zugestellt. Hab jetzt das Urteil zurückbekommen mit dem Vermerk zur Zwangsvollstreckung. Ist das der Rechtskraftvermerk? (Ich weiß es ist peinlich)
Danke
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leni
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#2

28.08.2008, 15:08

nein ist es nicht
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
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Smilie
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#3

28.08.2008, 15:10

Rechtskraftvermerk besagt, dass das Urteil seit dem.... rechtskräftig ist.

Dass, was Du hast, ist die Klausel für die ZV.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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darkangel
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#4

28.08.2008, 15:11

Nein, das ist nicht der Rechtskraftvermerk.
Das ist die Vollstreckungsklausel.
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