bei Schuldner per Haftbefehl EV erzwungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RAS
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#1

26.08.2008, 09:37

Guten Morgen :wink1 ,


wie schon im Titel erwähnt, musste der Schuldner durch sanften Druck meinerseits die EV abgeben.

Ergebnis:

Lohn - ist schon von anderem Gläubiger gepfändet (reicht vermutlich gerade mal, um die laufenden Zinsen zu zahlen)
Lebensversicherung - ist schon von anderem Gläubiger gepfändet
Auto - gehört der finanzierenden "Autobank" (vermutlich SÜ)
Eigentumswohnung vorhanden, aber Grundschuld zugunsten einer Bank eingetragen


Da kann man wohl nichts mehr holen, nehme ich an.
Oder gibts noch Tipps erfahrener Zwangsvollstrecker hier, wie man einem anscheinend/scheinbar (?) nackten Mann noch in die Tasche fassen kann?

Schöne Grüße und Dank im Voraus,
RAS
Bild rasfuzius sagt: Kein Problem ist so klein, dass man darüber nicht in Verzweiflung geraten kann. Bild
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Smilie
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#2

26.08.2008, 10:01

igentumswohnung vorhanden, aber Grundschuld zugunsten einer Bank eingetragen
Ich würd trotzdem ne ZwaSiHyp eintragen lassen. Sicher ist sicher und Du kannst danach ja ggf. weiter vollstrecken...

Die Sache mit dem Lohn würde ich mal im Auge behalten - vielleicht isser ja doch endlich mal mit zahlen fertig...

sonst verfristen und nach 3 Jahren mal ne Anfrage beim SchVerz.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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GuterJunge
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#3

26.08.2008, 10:09

LV kann sich auch noch lohnen ... kommt drauf an wie klange die läuft ... wie hoch die weitere Fdg. ist ....
rosa

#4

26.08.2008, 11:45

Smilie, :zustimm

ich würde IMMER ne zwangssicherungshyp eintragen lassen!!!

und wegen dem lohn, muss ja im protokoll stehen wie hoch die pfändung ist, wer weiß, vielleicht war die pfüb forderung gar nich sooo hoch und du würdest in zb nem halben jahr bedient werden?!
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ciryll
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#5

26.08.2008, 11:50

also ich würde auch folgendes machen.

1. lohn pfänden...dadurch sicherst du dir den rang, wenn der andere gläubiger abgezahlt ist, bist du dran und vielleicht springt ja doch was bei raus

2. zwangssicherungshypothek eintragen lassen, unbedingt

und dann

3. kommt es darauf an, wie viel für das auto noch an die bank zu bezahlen ist, evtl würde sich die pfändung des eigentumsverschaffungsanspruchs mit gleichzeitiger sachpfändung des autos ja lohnen, kommt aber aufs auto drauf an und wieviel raten da noch offen wären
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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blackcat
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#6

26.08.2008, 12:37

:zustimm

Unbedingt Lohnpfändung machen. Vielleicht macht der Schuldner mit dem ersten Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung und dann rückst du im Rang vor.

Schuldner sind oft komisch, man kann nie wissen...
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GuterJunge
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#7

26.08.2008, 13:29

@ blackcat :bahnhof

dazu müsste der Glb seinen Pfüb aufgrund der Ratenvereinbarung zurücknehmen ... wer macht das schon?????
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Bino
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#8

26.08.2008, 13:29

Steht da was, dass er die Eigentumswohnung vermietet hat?
Da kann man dann die Miete pfänden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Bibi
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#9

26.08.2008, 13:32

Ich würde auch auf jeden Fall den Lohn und die LV pfänden, zumal die Vorpfändungen ja irgendwann (hoffentlich) mal getilgt sind. Bewohnt er die ETW selbst oder ist sie vermietet? Du könntest die Mieteinnahmen ansonsten auch noch pfänden.

Und die Sicherungszwangshypthek versteht sich von selbst. Also alles pfänden und dichtmachen wo geht. Evtl. bietet er dann wenigstens Raten an.

Viel Glück & lass Dich nicht unterkriegen, falls er total erbost bei Dir anruft und Dich wegen der ganzen Maßnahmen zur Schnecke machen will. Das ist Dein Job und er hätte ja rechtzeitig zahlen können
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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jacqueline k
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#10

26.08.2008, 13:37

Ich würde auch ans Finanzamt einen PfüB auf Pfändung der Steuererstattungen schicken. Wenn er arbeitet, zahlt er zumindest Steuern und vielleicht bekommt er ja mal was wieder
:blumen
Blumige Grüße
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