ZVA aus KFB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mami
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#1

22.08.2008, 17:19

Hallo ihr Lieben - ich hätte da mal wieder ne Frage:

Ich hab nen KFB, in dem die Verfahrenskosten festgesetzt wurden (incl GK). Mehr steht da nicht. Wenn ich jetzt nen ZVA machen will, dann kann ich ja doch nur die Hauptforderung (also die festgesetzten Kosten) und die Zinsen hierauf reinschreiben, oder? Mir kommt das irgendwie total wenig vor (drunter natürlich die 0,3 - aber trotzdem). :?:
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charly03
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#2

22.08.2008, 17:21

Wenn ich jetzt nen ZVA machen will, dann kann ich ja doch nur die Hauptforderung (also die festgesetzten Kosten) und die Zinsen hierauf reinschreiben, oder?
:zustimm
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Smilie
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#3

22.08.2008, 17:23

Jup - stimmt aber so. :zustimm
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Anke73
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#4

22.08.2008, 19:48

Ich stimme meinen Vorrednern voll zu. Man kann eben nur das vollstrecken, was tituliert ist, sonst bekommst Du es vom Gerichtsvollzieher um die Ohren gehauen.. Schönes Wochenende!!! :wink2
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
Kordu

#5

22.08.2008, 19:54

mami hat geschrieben:Hallo ihr Lieben - ich hätte da mal wieder ne Frage:

Ich hab nen KFB, in dem die Verfahrenskosten festgesetzt wurden (incl GK). Mehr steht da nicht. Wenn ich jetzt nen ZVA machen will, dann kann ich ja doch nur die Hauptforderung (also die festgesetzten Kosten) und die Zinsen hierauf reinschreiben, oder? Mir kommt das irgendwie total wenig vor (drunter natürlich die 0,3 - aber trotzdem). :?:
:sorry , wenn ich jetzt so blöd nachfrage: Gibt es nur den KFB, also kein Urteil? Nicht, dass Du das versehentlich vergisst! :duckrenn
jenniver
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#6

22.08.2008, 21:16

Ich hab nen KFB, in dem die Verfahrenskosten festgesetzt wurden (incl GK). Mehr steht da nicht.
Entschuldigung, aber was soll sonst in einem KFB stehen. Du kannst ja nichts anderes beantragen als die Verfahrenskosten inkl. GK.
Vergiss aber die Zinsen im ZVA nicht, die sollten auch mit festgesetzt sein.
Es müssten Kosten zzgl. Zinsen festgesetzt worden sein. Die kannst du dann bis zum Tag des ZVA ausrechnen und erhöhen dann deinen GW für den ZVA.
drunter natürlich die 0,3
+ PTE und Steuer
-julie-
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#7

22.08.2008, 21:20

jep, stimm allen zu,
im KFB geht es ja nur um die RA-Kosten für das Verfahren sowie ggf. GK
eventuell noch Forderung der Mandantschaft aus dem Urteil oder so?
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