Hallo ihr Lieben - ich hätte da mal wieder ne Frage:
Ich hab nen KFB, in dem die Verfahrenskosten festgesetzt wurden (incl GK). Mehr steht da nicht. Wenn ich jetzt nen ZVA machen will, dann kann ich ja doch nur die Hauptforderung (also die festgesetzten Kosten) und die Zinsen hierauf reinschreiben, oder? Mir kommt das irgendwie total wenig vor (drunter natürlich die 0,3 - aber trotzdem).
ZVA aus KFB
- charly03
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Wenn ich jetzt nen ZVA machen will, dann kann ich ja doch nur die Hauptforderung (also die festgesetzten Kosten) und die Zinsen hierauf reinschreiben, oder?
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
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Jup - stimmt aber so.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Ich stimme meinen Vorrednern voll zu. Man kann eben nur das vollstrecken, was tituliert ist, sonst bekommst Du es vom Gerichtsvollzieher um die Ohren gehauen.. Schönes Wochenende!!!
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
, wenn ich jetzt so blöd nachfrage: Gibt es nur den KFB, also kein Urteil? Nicht, dass Du das versehentlich vergisst!mami hat geschrieben:Hallo ihr Lieben - ich hätte da mal wieder ne Frage:
Ich hab nen KFB, in dem die Verfahrenskosten festgesetzt wurden (incl GK). Mehr steht da nicht. Wenn ich jetzt nen ZVA machen will, dann kann ich ja doch nur die Hauptforderung (also die festgesetzten Kosten) und die Zinsen hierauf reinschreiben, oder? Mir kommt das irgendwie total wenig vor (drunter natürlich die 0,3 - aber trotzdem).
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Entschuldigung, aber was soll sonst in einem KFB stehen. Du kannst ja nichts anderes beantragen als die Verfahrenskosten inkl. GK.Ich hab nen KFB, in dem die Verfahrenskosten festgesetzt wurden (incl GK). Mehr steht da nicht.
Vergiss aber die Zinsen im ZVA nicht, die sollten auch mit festgesetzt sein.
Es müssten Kosten zzgl. Zinsen festgesetzt worden sein. Die kannst du dann bis zum Tag des ZVA ausrechnen und erhöhen dann deinen GW für den ZVA.
+ PTE und Steuerdrunter natürlich die 0,3