GV erkrankt -> neuer ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
julezzz
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#1

21.08.2008, 14:29

hallo!!

haben in einer sache die zwangsvollstreckung betrieben. jetzt hat der gerichtsvollzieher die kompletten zv-unterlagen an uns zurück geschickt, da er längerfristig erkrankt ist.
in seinem schreiben teilt er mit, dass wir einen neuen zv-auftrag beim gericht stellen sollen.

jetzt wieder die berühmte frage:

fällt jetzt eine neue 0,3 gebühr an oder zählt das noch zum alten auftrag?
der schuldner hat beim "erkrankten" gv immer raten gezahlt.
zv war also nicht erfolglos.

schonmal danke für eure antworten!!
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Grübchen
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#2

21.08.2008, 14:41

So wie ich das bei meinen GVZ gelernt habe, vertreten die sich zwar untereinander, aber GEld nehmen die nie für einen Kollegen an. Aber es müsste eigentlich ein Verrteter den Bezirk des GVZ übernehmen. ICh würde mal blöd der Verteilerstelle anrufen und fragen. Ich finde das etwas schräg mit dem neuen Auftrag muss ich sagen. Erscheint mir unlogisch, zumal der Schuldner ja zahlungswillig ist. Schade ist Herr Alt nicht gerade on ?
LG Grübchen
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#3

21.08.2008, 14:42

Grundsätzlich würde ich dann aber auch für den neuen Auftrag eine GEbühr nehmen.
LG Grübchen
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Smilie
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#4

21.08.2008, 14:49

hm... aber eigentlich ist das doch Fortführung des alten Auftrages.... ist mir auch etwas dubios die Sache...
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Bino
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#5

21.08.2008, 16:01

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein neuer ZV-Auftrag nötig ist. Ich würde auch beim Gericht anrufen und fragen, wer die Vertretung übernimmt und entweder vorher mit den GV-Vertreter telefonieren oder ihm die Unterlagen schicken und das Schreiben des alten GV beifügen.
Es kann ja nicht sein, dass wenn Sch Raten zahlt hier nochmal Kosten ausgelöst werden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#6

21.08.2008, 16:37

alles klar, dann werd ich mal beim gericht anrufen und das auf dem weg abklären.
auf jeden fall danke für die schnellen antworten! :D
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Smilie
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#7

21.08.2008, 16:51

Bitte - halt und doch mal auf dem Laufenden!
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#8

21.08.2008, 17:31

Smilie hat geschrieben:Bitte - halt und doch mal auf dem Laufenden!
Würde mich auch mal interessieren, wie das Gericht die Sache löst.
Ich kenne es auch nur so, dass die Aufträge wegen Krankheit oder Urlaub dann von einem GVZ Kollegen bearbeitet werden und diese dann intern weitergegeben werden, der dann auch die Sprechzeiten etc. im gleichen Büro abhält, so dass erst mal alles so bleibt.
Wie blöd ist das denn jetzt auch für Schuldner. Einige gehen ja dort auch hin und zahlen ihre Raten. Büro jetzt zu, gehen wieder und Gläubiger warten und warten und...
Nauja

#9

21.08.2008, 22:16

Ich sehe es noch immer als gleiche Sache an, denn es ist der gleiche Auftrag wie zuvor.

Ich finde jedoch, dass es eine Frechheit ist, Euch die ZV-Unterlagen zurück zuschicken. Der GVZ hätte die Sachen auch an seine Vertretung geben können oder eben an die GVZ-Verteilerstelle... tzzz....
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charly03
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#10

21.08.2008, 22:19

Ich finde jedoch, dass es eine Frechheit ist, Euch die ZV-Unterlagen zurück zuschicken. Der GVZ hätte die Sachen auch an seine Vertretung geben können oder eben an die GVZ-Verteilerstelle... tzzz....
:zustimm!!!
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