Hallo Leute,
mir liegt hier ein Versäumungsurteil aus Österreich vor. Ich soll in Deutschland vollstrecken. Brauch ich hier noch die Vollstreckbarerklärung vom LG ? Oder kann man direkt mit dem vollstrecken ?
(Keinen Plan hab)
Titel aus Österreich, ZV in Deutschland
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[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
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Kann mir denn wirklich keiner weiterhelfen ???
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Ruf doch einfach mal beim zuständigen LG an.. Die können meistens weiterhelfen.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
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Da hätt ich glatt selber drauf kommen können !!
Danke, Hab ich schon versucht ! Zuständiger Rechtspfleger nicht da.
Danke, Hab ich schon versucht ! Zuständiger Rechtspfleger nicht da.
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ICh bin schon ganz wirr.
Brauch ich eine Vollstreckbarkeitserklärung vom LG oder eine Bescheinigung dass es sich um einen europäischen Vollstreckungstitel handelt ?
Brauch ich eine Vollstreckbarkeitserklärung vom LG oder eine Bescheinigung dass es sich um einen europäischen Vollstreckungstitel handelt ?
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Du brauchst eine Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Ich hatte sie mir beim LG geholt, weiß aber jetzt nicht genau, ob das immer so ist.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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Ja wenn ich einen deutschen titel nach ösi zum vollstrecken geb hol ich mir immer die bescheinigung über europ. vollstreckungstitel aber ich bin eben nicht sicher wie des umgekehrt ist.
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- avors
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Hallo Pauline007,
von wann ist der Vollstreckungstitel genau?
Wenn dieser noch recht aktuell ist brauchst Du lediglich eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel. Diese bekommst Du bei dem Gericht, das die Entscheidung (in diesem Falle Versäumungsurteil) erlassen hat. Das alte Verfahren (Antrag auf Klauselerteilung) gilt nur noch für Titel, die nach dem ?22.01.2005? (bin mir bzgl. des Datums nicht hundertprozentig sicher) ergangen sind.
Nachstehend 2 Links, die Dir vielleicht ein wenig helfen könnten:
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... _at_de.htm
Ich weiss, dass das ganz schön viel Wirrwarr entstehen lässt...
Sind österreichische RA´s involviert, die Euch mit der ZV beauftragt haben?
Hoffe, konnte etwas helfen.
LG avors
von wann ist der Vollstreckungstitel genau?
Wenn dieser noch recht aktuell ist brauchst Du lediglich eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel. Diese bekommst Du bei dem Gericht, das die Entscheidung (in diesem Falle Versäumungsurteil) erlassen hat. Das alte Verfahren (Antrag auf Klauselerteilung) gilt nur noch für Titel, die nach dem ?22.01.2005? (bin mir bzgl. des Datums nicht hundertprozentig sicher) ergangen sind.
Nachstehend 2 Links, die Dir vielleicht ein wenig helfen könnten:
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... _at_de.htm
Ich weiss, dass das ganz schön viel Wirrwarr entstehen lässt...
Sind österreichische RA´s involviert, die Euch mit der ZV beauftragt haben?
Hoffe, konnte etwas helfen.
LG avors