Ich habe eben bei ebay nach dem Wort "Zwangsvollstreckung" gesucht, da ich nach einem Buch gesucht hatte. Gefunden habe ich eine Anzeige, in der ein Verkäufer einen Titel, den er besitzt über 50.000,00 EUR für knapp 3.000,00 EUR versteigern möchte. Es hatte auch jemand schon eine Frage gestellt und der Verkäufer hat geantwortet, dass der Schulder 2007 schon die e. V abgegeben hatte.
1. Kann man einen auf sich ausgestellten Titel einfach versteigern?
2. Wer ist so blöd und bietet (bei derart geringen Erfolgschancen) da mit?
Sachen gibts..
Bei ebay wird ein Vollstreckungstitel versteigert!
- Schneeweißchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 500
- Registriert: 25.07.2008, 09:27
- Wohnort: Braunschweig
Damit der "neue" Gläubiger damit vollstrecken kann, muss eine neue Klausel auf den Titel drauf, glaube nach § 727 ZPO.
- heicla
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 340
- Registriert: 20.02.2008, 12:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hanau
Ich hab mir das grad angesehen, ist ja der Hammer. Was mich mit am meisten schockiert hat ist, dass er die Schuldnerin mit Namen und Adresse reingestellt hat. Mich würde es ja mal interessieren, ob das rechtens ist.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
- Majo
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1167
- Registriert: 12.02.2007, 16:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Mittelfranken
Genau das hab ich mich auch grade gefragt.
Titelumschreibung dürfte ja kein Problem sein, aber einfach so die Schuldnerdaten zu veröffentlichen...
Witzig finde ich auch das Angebot des Fragestellers mit der Provision
Titelumschreibung dürfte ja kein Problem sein, aber einfach so die Schuldnerdaten zu veröffentlichen...
Witzig finde ich auch das Angebot des Fragestellers mit der Provision
- Schneeweißchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 500
- Registriert: 25.07.2008, 09:27
- Wohnort: Braunschweig
Ich hab auch nochmal geschaut. Insgesamt werden bei ebay gerade zwei VBs versteigert.
Ich weiß nicht, ob ich die Links hier reinstellen darf..
Einen findet ihr, wenn ihr "Vollstreckungstitel" eingebt und beim anderen müsst ihr nach "Schuldtitel" suchen.
Ich weiß nicht, ob ich die Links hier reinstellen darf..
Einen findet ihr, wenn ihr "Vollstreckungstitel" eingebt und beim anderen müsst ihr nach "Schuldtitel" suchen.
- Majo
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1167
- Registriert: 12.02.2007, 16:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Mittelfranken
vor allem, wenn der titel jetzt schon 20 Jahre alt wär und das ein Dauerschuldner, dann würd ichs ja vielleicht verstehen. Aber der Titel ist von 2007!
- Schneeweißchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 500
- Registriert: 25.07.2008, 09:27
- Wohnort: Braunschweig
--) Andreas: Meinst du wirklich die werden unter Wert verkauft? Wahrscheinlich weiß der Gläubiger irgendwas, was wir nicht wissen, sonst würde er ja selber vollstrecken.. Wahrscheinlich ist der Schuldner stadtbekannt pleite...
Aber: Darf man das überhaupt? Seinen Vollstreckungstitel bei ebay reinstellen?
Darf der Schulder (auch noch mit der vollen Anschrift) genannt werden?
Aber: Darf man das überhaupt? Seinen Vollstreckungstitel bei ebay reinstellen?
Darf der Schulder (auch noch mit der vollen Anschrift) genannt werden?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Ich will dem Verkäufer ja nix unterstellen, aber einen VB kann ich doch gegen Hinz und Kunz erwirken, wenn ich z. B. ein Haus habe, das leersteht, da klebe ich an die Klingel ein Schild "Heinz Mustermann", beantrage MB / VB, schon habe ich nen Titel gegen Heinz Mustermann, wenn der Briefträger nicht aufpaßt.
Bevor ich die bisherigen ZV-Unterlagen nicht gesehen habe, würde ich da keinen Euro drauf bieten. Auch wenn ich gerade eben in Versuchung geraten bin
Bevor ich die bisherigen ZV-Unterlagen nicht gesehen habe, würde ich da keinen Euro drauf bieten. Auch wenn ich gerade eben in Versuchung geraten bin