Zinsen aus dem KfB. Wer bekommt diese?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
momo
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#1

19.08.2008, 12:21

Ich hab mal eine ziemlich doofe Frage:

Wer bekommt die Zinsen aus dem KfB? Behalten wir diese? Ich meine in der Schule gelernt zu haben, dass die Zinsen dem Mandanten zustehen, auch wenns eigentlich unlogisch ist.

Vielen Dank Lg
Kimmy

#2

19.08.2008, 12:22

Die Zinsen bekommt der Mdt., wenn dieser die Kosten des RA schon bezahlt hat.
Wenn der Mdt. die Kosten noch nicht bezahlt hat, stehen die Zinsen dem RA zu.
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Strubbel
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#3

19.08.2008, 12:23

:zustimm
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#4

19.08.2008, 12:23

Dem kann ich auch nur zustimmen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Smilie
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#5

19.08.2008, 12:26

auf jeden Fall :zustimm.
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#7

19.08.2008, 13:38

Na wenn Ihr alle zustimmt, dann mach ich das auch!! :mrgreen:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#8

21.08.2008, 16:56

Wo steht denn, wem diese Zinsen zustehen? Also Paragraph und so, ich find nämlich nichts...
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#9

21.08.2008, 17:06

da brauchst du wohl kein § dazu .... wenn der Mandant eure Kosten bezahlt hat weshalb solltet Ihr die Zinsen erhalten ... er hat doch den Ausfall!

Und wie von kimmy erwähnt würde ich es auch so sehen, dass wenn die kosten nicht bezahlt wurden von eurem mandanten habt ihr den ausfall und den zinsanspruch
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#10

21.08.2008, 17:10

vollstes :zustimm. ist doch auch logisch so.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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