Durchsuchungsbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Olga
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#1

18.08.2008, 12:54

Hallo an alle, ich habe irgendwie einen Filmriss in der ZV Verlegen . Also von Anfang an:

Habe einen Titel. Der Schuldner zahlt wenn er mal Lust hat. Also nach halben Jahr hin und her ZV. GVZ versucht drei Mal zu vollstrecken, trifft immer nur Mutti an, die ihn nicht ins Haus lässt oder gar nicht aufmacht. Also habe ich jetzt Durchsuchungsbeschluss vom Gericht erhalten. Was tue ich jetzt? ganz normal nochmal ZV-Antrag mit dem Beschluss und an den GVZ? oder gibt es da extra Formulare oder Textbausteine?

Danke
Olga
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me4573
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#2

18.08.2008, 12:59

ich mache es ganz einfach: Ich schreibe den Gerichtsvollzier ganz normal an, übersende anbei ein aktualisiertes Forderungskonto mit der Bitte, die Duchsuchung gem. Beschluss zu veranlassen....

Das reicht, da brauchst Du kein Formular
Ernie

#3

18.08.2008, 12:59

ZV mit Durchsuchungsbeschluss an GV
goltz31
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#4

18.08.2008, 13:01

Hallo Olga,

ich würde einen normalen ZV-Auftrag machen und den Durchsuchungsbeschluss beifügen. Im Text eventuell auf die Anlage hinweisen.

soweit ich weiß, muss die Mutter der Durchsuchung nicht zustimmen, sondern diese dulden... (§758 a Abs. 3)

Viel Erfolg
Olga
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#5

18.08.2008, 13:02

:thx :thx :thx
yuna89
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#6

18.08.2008, 13:07

also ich kenne es auch so, dass ich das Forderungskonto aktualisiere, Titel und Vollstreckungsunterlagen beifüge. Dann noch ein Anschreiben mit welchem ich dem Gerichtsvollzieher mitteile, dass er den Durchsungsbeschluss sowie VA vollstrecken soll.
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
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me4573
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#7

18.08.2008, 13:13

Vor allem weil man keine extra Gebühren dafür bekommt weil es meist ein Folgeantrag ist...
Tigra
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#8

18.08.2008, 13:57

ich kenns so dass der gv den haftbefehl direkt beantragt und dann auch direkt bekommt, weil wir den zv + ev antrag auch gleich die verhaftung beantragen...
sonst würd ichs machen wie die anderen. extra gebühren gibts m.e. nicht!
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Smilie
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#9

18.08.2008, 14:00

Du hast den Durchsuchungsbeschluss vor dem HB bekommen? Erstaunlich. Ich brauch immer den HB vorher...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Tigra
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#10

18.08.2008, 14:11

@ smilie: ich hab komplett falsch geantwortet - ich bin von der verhaftung ausgegangen nicht von der durchsuchung...
durchsuchungsbeschluss hat ich noch nie... nur verhaftung...
:sorry
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