3309 VV - Anforderung EV-Prot. - nicht zu erstatten ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bina87
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 23.03.2009, 15:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#11

27.08.2012, 17:03

ich bin der Meinung, dass wir in der Berufschule gelernt haben, dass Beantragung des Vermögensverzeichnises und spätere ZV Maßnahme eine Angelegenheit sind und deshalb nur einmal die Gebühr entsteht. Wo das aber genau steht kann ich nicht mehr sagen.
142
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#12

28.08.2012, 09:11

§ 18 I 16 RVG: Das EV-Verfahren ist EINE besondere Angelegenheit, das verstehe ich so: EV-Antrag/Anforderung des Protokolls/Verhaftungsauftrag: Es kann nur einmal 3309 abgerechnet werden.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Danine
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 25.10.2012, 17:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#13

13.02.2014, 17:47

Hallo zusammen,

über das Vollstreckungsportal kann ich erkennen, dass der Schuldner ein Vermögensverzeichnis abgegeben hat. Nun muss ich ja den GVZ - der ja auch in dem Portal benannt ist - anschreiben und dieses Vermögensverzeichnis anfordern.

Weiß einer von Euch was das kostet?
Die Kosten haben sich ja seit der ZV-Reform erhöht in vielen Bereichen.

Danke vorab.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#14

13.02.2014, 19:35

Schau mal ins GVKostG. Unter Nummer 261 steht bei Übersendung des Vermögensverzeichnisses: 33,00 Euro
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#15

14.02.2014, 08:46

Danine hat geschrieben:Hallo zusammen,

über das Vollstreckungsportal kann ich erkennen, dass der Schuldner ein Vermögensverzeichnis abgegeben hat. Nun muss ich ja den GVZ - der ja auch in dem Portal benannt ist - anschreiben und dieses Vermögensverzeichnis anfordern.

Weiß einer von Euch was das kostet?
Die Kosten haben sich ja seit der ZV-Reform erhöht in vielen Bereichen.

Danke vorab.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist es eher umstritten, ob es noch eine reine Übersendung der Vermögensauskunft gibt. Überwiegend wird es so gehandhabt, dass Du einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen musst und dann eine Abschrift erhälst.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Danine
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 25.10.2012, 17:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#16

14.02.2014, 08:52

Aha ok, habe das nämlich noch nicht gemacht, seit es die Reform gibt. Danke für die Tipps.
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#17

26.03.2014, 14:29

Ich muss das Thema nochmal aufgreifen, da ich heute auch eine Zwischenverfügung auf meinen PfÜB-Antrag bekommen habe: Konkret heißt es:

Die Anfrage ist eine Vorbereitungshandlung für die ZV und löst eine Gebühr gem. VV 3309 aus. Sie stellt mit der nachfolgenden Vollstreckungsmaßnahme eine Angelegenheit dar, so dass Gebühren nicht zweimal anfallen. Reichen Sie korrigierte Forderungsaufstellung ein, da diese Kosten nicht erstattungsfähig sind.

Hintergrund: Im Februar 2011 haben wir Vermögensverzeichnis des Schuldners abgefordert. (da keine Vollstreckungsmöglichkeiten ersichtlich waren, wurde verfristet)
Im Januar 2012 wurde gegen die Schuldnerin (Eheleute sind gesamtschuldnerisch verurteilt) die Vollstreckung beauftragt mit Abgabe EV.
Im November 2013 haben wir die Abgabe der Vermögensauskunft beim Schuldner erneut beauftragt.

Worauf soll ich bitte anrechnen? Kann man nicht davon ausgehen, dass der Auftrag bzgl. VAK nach über 2 Jahren eine neue Angelegenheit ist?

Kann mir jemand Denkanstöße geben, wie ich die GEbühr aus Februar 11 doch stehen lassen kann?
Liebe Grüße
Bärchi
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#18

26.03.2014, 15:32

Ich bin mir leider auch nicht ganz sicher. Bei der Schuldnerin ist ja alles klar. Diese Gebühr ist angefallen. Beim Schuldner selbst könnte man wirklich die Anforderung des Vermögensverzeichnisses als vorbereitende Maßnahme zu eurem Antrag im November 2013 sehen. 2011 waren es ja 3 Jahre. Diese wären somit im November 2013 noch nicht um und es könnte durchaus sein, dass das Gericht leider Recht hat.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#19

27.03.2014, 08:52

:roll: meinst Du?

Ich versuch heute noch mal den Rechtspfleger zu erreichen...
Liebe Grüße
Bärchi
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#20

27.03.2014, 10:43

:huepf So. Ein nettes Telefonat mit dem Rechtspfleger hat ergeben, dass er tatsächlich übersehen hat, dass die ZV aus Januar 12 sich auf die Ehefrau bezog.

Ansonsten gilt die 2-Jahresfrist und er erlässt meinen PfÜB heute noch :thx
Liebe Grüße
Bärchi
Antworten