Neuzustellung des beantragten Pfüb oder gleich neuer Pfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#1

12.08.2008, 13:22

Ich habe in einer Sache einen Pfüb beantragt, dieser wurde auch erlassen. Nun kam dieser Pfüb von dem GVZ zurück mit dem Hinweis, dass dort der Drittschuldner nicht zu erreichen ist. Ich habe mich nun nochmal schlau gemacht und rausbekommen, das der DS zwischenzeitlich anders heißt.

Kann ich nun den alten Pfüb durch den GVZ nochmal neu zustellen lassen oder muss ich einen komplett neuen Pfüb beantragen?

Danke schon mal.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#2

12.08.2008, 13:24

Hat der DS sich umfirmiert, nachdem es einen Vollstreckungstitel gegeben hat oder schon vorher? - wenn ja, dann würde ich eine entsprechende Mitteilung an den GVZ machen...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
rosa

#3

12.08.2008, 13:25

Hat der DS sich umfirmiert, nachdem es einen Vollstreckungstitel gegeben hat oder schon vorher?
was hat denn der DS mit dem Titel zu tun???
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#4

12.08.2008, 13:27

Genau das gleiche Problem hab ich auch!

Mein DS heißt ein bisschen anders, als ich angegeben hab und der GVZ hat den PfÜb nicht zugestellt. Jetzt hab ich die Akte hier liegen und weiß nicht, was ich machen soll *grübel*
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#5

12.08.2008, 13:28

Der DS ist der Arbeitgeber unserer Schuldnerin. Der heißt zwischenzeitlich anders, die Schuldnerin selbst arbeitet aber noch dort (habe ich telefonisch rausgefunden).
Ich bin zwar der Meinung, dass ich nur ne Mitteilung an den GVZ machen muss und den Pfüb mit beifügen muss, damit er den neu zustellen kann. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
rosa

#6

12.08.2008, 13:29

Bin mir aber nicht 100%ig sicher.
ich würde den beschluss mit zustellungsauftrag an den gvz geben!
klar, es entstehen nochmal zustellkosten, das ist klar aber nen neuen beschluss musst du nich erwirken!
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#7

12.08.2008, 13:31

okay, dann werd ich das mal so machen. danke ;-)
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#8

12.08.2008, 13:32

Ebenfalls danke :)

Ich mach das jetzt auch so!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#9

18.08.2008, 13:24

Mein GVZ hat jetzt geantwortet.

Er schreibt, dass die Firmen nicht identisch sind und der Beschluss entweder berichtigt oder ein neuer Beschluss erlassen werden muss.

Der Schuldner hat einen befristeten Betrag bis Ende August. Das schaff ich doch gar nicht mehr vorher, oder?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#10

25.08.2008, 20:20

Hab nun auch Antwort bekommen und bei mir hat der GVZ geschrieben, dass der Antrag bezüglich des DS geändert werden muss. Heißt das jetzt, ich muss nen neuen Antrag stelle oder wie muss ich jetzt vorgehen? Hatte so einen Fall noch nie.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Antworten