Ich habe in einer Sache einen Pfüb beantragt, dieser wurde auch erlassen. Nun kam dieser Pfüb von dem GVZ zurück mit dem Hinweis, dass dort der Drittschuldner nicht zu erreichen ist. Ich habe mich nun nochmal schlau gemacht und rausbekommen, das der DS zwischenzeitlich anders heißt.
Kann ich nun den alten Pfüb durch den GVZ nochmal neu zustellen lassen oder muss ich einen komplett neuen Pfüb beantragen?
Danke schon mal.
Neuzustellung des beantragten Pfüb oder gleich neuer Pfüb?
Hat der DS sich umfirmiert, nachdem es einen Vollstreckungstitel gegeben hat oder schon vorher? - wenn ja, dann würde ich eine entsprechende Mitteilung an den GVZ machen...
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was hat denn der DS mit dem Titel zu tun???Hat der DS sich umfirmiert, nachdem es einen Vollstreckungstitel gegeben hat oder schon vorher?
- Strubbel
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Genau das gleiche Problem hab ich auch!
Mein DS heißt ein bisschen anders, als ich angegeben hab und der GVZ hat den PfÜb nicht zugestellt. Jetzt hab ich die Akte hier liegen und weiß nicht, was ich machen soll *grübel*
Mein DS heißt ein bisschen anders, als ich angegeben hab und der GVZ hat den PfÜb nicht zugestellt. Jetzt hab ich die Akte hier liegen und weiß nicht, was ich machen soll *grübel*
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Der DS ist der Arbeitgeber unserer Schuldnerin. Der heißt zwischenzeitlich anders, die Schuldnerin selbst arbeitet aber noch dort (habe ich telefonisch rausgefunden).
Ich bin zwar der Meinung, dass ich nur ne Mitteilung an den GVZ machen muss und den Pfüb mit beifügen muss, damit er den neu zustellen kann. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.
Ich bin zwar der Meinung, dass ich nur ne Mitteilung an den GVZ machen muss und den Pfüb mit beifügen muss, damit er den neu zustellen kann. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.
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ich würde den beschluss mit zustellungsauftrag an den gvz geben!Bin mir aber nicht 100%ig sicher.
klar, es entstehen nochmal zustellkosten, das ist klar aber nen neuen beschluss musst du nich erwirken!
- Strubbel
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Mein GVZ hat jetzt geantwortet.
Er schreibt, dass die Firmen nicht identisch sind und der Beschluss entweder berichtigt oder ein neuer Beschluss erlassen werden muss.
Der Schuldner hat einen befristeten Betrag bis Ende August. Das schaff ich doch gar nicht mehr vorher, oder?
Er schreibt, dass die Firmen nicht identisch sind und der Beschluss entweder berichtigt oder ein neuer Beschluss erlassen werden muss.
Der Schuldner hat einen befristeten Betrag bis Ende August. Das schaff ich doch gar nicht mehr vorher, oder?
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Hab nun auch Antwort bekommen und bei mir hat der GVZ geschrieben, dass der Antrag bezüglich des DS geändert werden muss. Heißt das jetzt, ich muss nen neuen Antrag stelle oder wie muss ich jetzt vorgehen? Hatte so einen Fall noch nie.
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