Hallo miteinander,
steh grad etwas auf dem Schlauch!
Habe VB aus dem Jahr 1992, kann mir jemand sagen, ab wann ich jetzt noch Zinsen berechnen darf. Der vorherige Anwalt hat nix gemacht. Zinsen verjähren doch nach 3 Jahren, aber auch die Zinsen aus dem VB ---> "ab Zustellung des Mahnbescheides"? Und wenn ja, wie sorge ich dafür, dass dies mir Ende 2008 nicht nochmal passiert?
Danke im Voraus
Frage zur Verjährung von Zinsen
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Also, meiner Meinung nach: Wenn der Zinsanspruch im VB tituliert ist, z.B. "HF 2000,00 Euro zzgl. 5 Prozent Zinsen ab Zustellung MB" dann verjährt der Zinsanspruch erstmal nicht, er ist ja mit tituliert. D.h. Du könntest die Zinsen ganz normal aus der HF ab Zustellung MB berechnen in deiner Forderungsaufstellung.
Anders schaut es aus, wenn der Zinsanspruch nicht mit im VB tituliert ist. Also quasi nur die HF geltend gemacht wurde ohne Zinsen und ohne ein Kreuzchen bei "ab Zustellung MB".
Anders schaut es aus, wenn der Zinsanspruch nicht mit im VB tituliert ist. Also quasi nur die HF geltend gemacht wurde ohne Zinsen und ohne ein Kreuzchen bei "ab Zustellung MB".
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 929
- Registriert: 19.03.2007, 13:56
- Wohnort: NRW
- Kontaktdaten:
Aus dem Titel kannst du 30 Jahre lang vollstrecken, allerdings mit Ausnahme der Zinsen. Diese unterliegen, obwohl Sie vom Titel erfasst sind, als wiederkehrende Leistung der 3-jährigen Verjährungsfrist Diese Frist wird nur durch erneute Vollstreckungsmaßnahmen oder separate Klage unterbrochen.
LG, Ela
Zinsen bis zum Erlass des VB verjähren wie der titulierte Hauptanspruch. Für nicht betragsmäßig berechnete Zinsen (also 5 % über ab) gilt die 3 jährige Verjährungsfrist trotz Titel. Im übrigen ist die Verjährung eine Einrede auf die sich der Schuldner berufen muss, der Gläubiger kann auch verjährte Forderungen einfordern.
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Ups, da hab ich ja voll das Brett vorm Kopf gehabt Sorry. Aber immerhin wieder was dazugelernt
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.10.2007, 16:30
- Beruf: Sachbearbeiterin Mahnwesen (früher ReNo-Gehilfin)
Hallo,
ich brüte auch gerade über so einer alten Akte. Leider möchte die Schuldnerberatung die Verjährung der Zinsen berücksichtigt haben. *seufz*
Also der Vollstreckungsbescheid ist aus 1998. Die Schuldner haben bis 10/1999 regelmäßig Ratenzahlungen geleistet, danach ist keine Zahlung mehr erfolgt.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden 2000 und 2003 vorgenommen. Danach ist dann nichts mehr passiert.
Kann ich jetzt die Zinsen bis 2003 noch berechnen? Ist nur 2003-2006 verjährt?
Oder ist ALLES vor 2006 futsch??
ich brüte auch gerade über so einer alten Akte. Leider möchte die Schuldnerberatung die Verjährung der Zinsen berücksichtigt haben. *seufz*
Also der Vollstreckungsbescheid ist aus 1998. Die Schuldner haben bis 10/1999 regelmäßig Ratenzahlungen geleistet, danach ist keine Zahlung mehr erfolgt.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden 2000 und 2003 vorgenommen. Danach ist dann nichts mehr passiert.
Kann ich jetzt die Zinsen bis 2003 noch berechnen? Ist nur 2003-2006 verjährt?
Oder ist ALLES vor 2006 futsch??