Bankbürgschaft - vertretbare oder unvertretbare Handlung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cafanore3
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#1

06.08.2008, 09:44

Hi,
wir haben einen Titel für eine Zug um Zug Leistung, hier Bürgschaft gegen Bürgschaft.
Unsere Bürgschaft ist an den Gegner gegangen. Er hat uns jedoch seine noch nicht geschickt.
Wie kann ich jetzt vollstrecken? Über § 887 oder § 888 ZPO?
Ein weiteres Problem: Der Schuldner hat uns bereits mitgeteilt, dass er bei der Sparkasse keine Bürgschaft erhält, da er kurz vor der Insolvenz steht?
Was kann ich machen? Wer kann mir helfen?
Gruß cafanore3
Mulle21
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#2

06.08.2008, 09:51

Du kannst ja nicht vollstrecken - zumindest nicht auf Bürgschaftserteilung.

Allerdings darf Eure Bürgschaft ja auch nicht verwandt werden - Zug um Zug ist ja nicht erfolgt.
cafanore3
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#3

06.08.2008, 11:05

Warum kann ich nicht vollstrecken?
Ernie

#4

06.08.2008, 11:19

Existiert die Bürgschaft bereits und der Schuldner will sie nicht an Euch aushändigen?

Wenn das so ist, kann doch nach § 883 vollstreckt werden.
Mulle21
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#5

06.08.2008, 11:22

ich hatte es so verstanden, dass vereinbarte ist Bürgschaft Zug um Zug, die anderen aber erst gar keine Bürgschaft bekommen.

Eine Bank kann man ja nicht auf dem Vollstreckungswege verpflichten, eine Bürgschaft auszustellen.

Bin ich auf dem Holzweg?
Ernie

#6

06.08.2008, 11:26

@ Mulle21: Die Vollstreckung einer Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft ist eine vertretbare Handlung!
Mulle21
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#7

06.08.2008, 11:33

ich stelle fest: für diesen Fall bin ich nicht zu gebrauchen, weil zu dumm!
cafanore3
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#8

06.08.2008, 11:34

Die Bürgschaft existiert bei der Gegenseite noch nicht. Diese müßte von der Bank ausgestellt werden.
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Damilya
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#9

03.02.2009, 16:11

Hilfe, ich habe gerade den gleichen Fall. Wie muss man denn nun vollstrecken???

Gegenseite wurde verurteilt unserer Mandantschaft eine Bürgschaft bei irgendeiner Bank über einen bestimmten Betrag zu erteilen, die gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.
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