Hi,
wir haben einen Titel für eine Zug um Zug Leistung, hier Bürgschaft gegen Bürgschaft.
Unsere Bürgschaft ist an den Gegner gegangen. Er hat uns jedoch seine noch nicht geschickt.
Wie kann ich jetzt vollstrecken? Über § 887 oder § 888 ZPO?
Ein weiteres Problem: Der Schuldner hat uns bereits mitgeteilt, dass er bei der Sparkasse keine Bürgschaft erhält, da er kurz vor der Insolvenz steht?
Was kann ich machen? Wer kann mir helfen?
Gruß cafanore3
Bankbürgschaft - vertretbare oder unvertretbare Handlung?
Existiert die Bürgschaft bereits und der Schuldner will sie nicht an Euch aushändigen?
Wenn das so ist, kann doch nach § 883 vollstreckt werden.
Wenn das so ist, kann doch nach § 883 vollstreckt werden.
ich hatte es so verstanden, dass vereinbarte ist Bürgschaft Zug um Zug, die anderen aber erst gar keine Bürgschaft bekommen.
Eine Bank kann man ja nicht auf dem Vollstreckungswege verpflichten, eine Bürgschaft auszustellen.
Bin ich auf dem Holzweg?
Eine Bank kann man ja nicht auf dem Vollstreckungswege verpflichten, eine Bürgschaft auszustellen.
Bin ich auf dem Holzweg?
@ Mulle21: Die Vollstreckung einer Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft ist eine vertretbare Handlung!
- Damilya
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Hilfe, ich habe gerade den gleichen Fall. Wie muss man denn nun vollstrecken???
Gegenseite wurde verurteilt unserer Mandantschaft eine Bürgschaft bei irgendeiner Bank über einen bestimmten Betrag zu erteilen, die gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.
Gegenseite wurde verurteilt unserer Mandantschaft eine Bürgschaft bei irgendeiner Bank über einen bestimmten Betrag zu erteilen, die gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.