Pfändung einer Auflassungsvormerkung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tine1978
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#1

04.08.2008, 12:34

Hallöchen,

hat von Euch Lieben schon mal jemand eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gepfändet?

Wenn ja, hat da vielleicht jemand mal einen Entwurf eines solchen Antrages?

Vielen Dank schon mal.
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Tine1978
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#2

05.08.2008, 11:06

Wie ich sehe, scheint dieses Thema wirklich nicht so einfach zu sein.

Hier einmal kurz der Sachverhalt. Für den Schuldner ist in das Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Eigentümer des im Grundbuch eingetragenen Grundstücks ist die Ehefrau.

Nun wollen die Mandanten (Gläubiger), daß wir die Auflassungsvormerkung des Schuldners pfänden.

Bin schon beim Durchblätter sämtlicher Bücher. :roll: und am verzeifeln :abdreh

Viellicht hat ja doch einer ne Idee von Euch!
Jupp03/11

#3

05.08.2008, 11:23

Versuch es mal hiermit

Gepfändet wird das angebliche Vermögensrecht, das der Schuldner als Anwartschaftsrecht aus der Auflassung erworben hat, die am __.__.____
zu Urkunde des Notars _____________ (UR-Nr.: ____/_____) von ________
als Grundstücksveräußerer und dem (durch Auflassungsvormerkung gesicherten) Schuldner als Auflassungsempfänger zur Überragung des Eigentums an dem Grundstück Flur ___ Flurstück ______. eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _____________ von _______ Blatt ________ erklärt wurde.
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Tine1978
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#4

05.08.2008, 16:16

Hört sich echt gut an. Werde es mal so vorliegen.

Schon mal lieben Dank an dich Jupp!
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Badeschlappe26
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#5

25.02.2014, 16:48

Ich häng mich mal hier an.

Wie pfände ich denn die Auflassungsvormerkung mit den neuen Pfüb-Vordrucken? Ich komme bei RA-Micro ja noch nicht mal an der Drittschuldnereingabe vorbei. Was soll ich denn da eintragen? M. E. habe ich ja gar keinen Drittschuldner - RA-Micro lässt mich aber nicht weiter ohne Eingabe.

Gebe ich da jetzt einfach den Verkäufer ein? Wär doof - sind 4 Verkäufer - wenn die das zustellen und das wäre unnötig gewesen, bleibt der Mandant ja schlimmstenfalls auf den Zustellkosten sitzen.
Oder gebe ich die ein aber das Gericht stellt nicht zu?

Fragen, Fragen, nichts als Fragen ...

Ich mache solch welch Murks eh schon nicht gern, aber das hier ist ganz blöd.

Vielleicht hat das ja schon mal einer von euch auf "neuem" Vordruck gemacht und kann mir helfen.
Es grüßt

die Schlappe
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