Erbengemeinschaft, wie in Grundstück vollstrecken?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jara
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#1

04.08.2008, 10:12

Hallo zusammen,

ich dachte - fälschlicherweise ? - dass ich zu Lasten unserer Schuldnerin - die Miteigentümerin ist - eine Sicherungshypothek eintragen könnte. Aber lt. Auskunft des Grundbuchamtes geht das bei einer Erbengemeinschaft gar nicht...

Wie kann ich denn jetzt aus dem Grundstück vollstrecken?

Teilungsversteigerung kann doch - meines Wissens - lediglich von einem Miteigentümer beantragt werden, oder?

HILFE ;-)
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#2

05.08.2008, 11:40

Die Teilungsversteigerung kann nur von einem Miterben beantragt werden, das ist richtig.
Aber warum pfändest du nicht den Anspruch auf Auseinandersetzung (§ 859 Abs. 2 ZPO). Du würdest doch damit bewirken, dass der Miterbe nicht mehr über den Anteil verfügen darf und dann auch keine wirksame Veräußerung mehr gegenüber den Pfändungsgläubiger vornehmen kann. Musst dann halt zur Sicherung im Grundbuch eintragen lassen. Aber sicher bin ich mir jetzt da auch nicht
Gegenüber der Fähigkeit, die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen, ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.
Ernie

#3

05.08.2008, 20:19

Schritt 1: Ausbringung eines Pfübs in die Erbteilsansprüche

Schritt 2: Pfüb nach Zustellung an die Drittschuldner (= Miterben) ans Grundbuchamt und eintragen lassen.
Jara
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#4

06.08.2008, 15:17

Hallo Ernie,

so habe ich es gemacht! Nach reiflicher Überlegung bin ich dann auch drauf gekommen ;-)

Herzlichen Dank für die Antworten!
Jara
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#5

07.04.2009, 15:10

Ich habe jetzt in einer Akte den Pfüb ins Grundbuch eintragen lassen.

Wie geht es jetzt weiter? Was kann ich nun veranlassen, damit Gläubiger an sein Geld kommt?
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Pepsi
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#6

07.04.2009, 16:30

das würd mich mal interessieren: was genau wurde im GB eingetragen?
Jara
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#7

07.04.2009, 16:51

Huhu Pepsi,

Also:

zweite Abteilung, Spalten 1 bis 3, Lasten und Beschränkungen:

"Der Erbanteil der Frau ... am Nachlass des Herrn .... ist gepfändet für Fa .... Bezug: Pfüb vom 29.08.08 (AG ...), Eingetragen am 14.10.2008."

Und was mach ich nun??? :oops:
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#8

07.04.2009, 17:03

mir fällt spontan Teilungsversteigerung ein?! oder warten bis es einen Erbauseinandersetzungsvertrag gibt? gibts den schon? Notar anschreiben?! (nur meine Gedanken)
Jupp03/11

#9

07.04.2009, 17:09

Wie hoch sind denn die Belastungen im Grundbuch und wurde der Anteil bereits vorab von einem anderen Gläubiger gepfändet?
Jara
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#10

08.04.2009, 08:45

Guten Morgen,

es steht aktuell noch eine Grundschuld von ca. 50.000,00 DM drin und der Erbanteil ist in der Tat bereits gepfändet von dem Beerdigungsinstitut.

Teilungsversteigerung war bereits anberaumt, wurde aber wieder aufgehoben, evtl. ist da ja was bezahlt worden.

Unsere Forderung beträgt immerhin 11.000,00 EUR.

Würdet ihr empfehlen die Teilungsversteigerung zum zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft anzustreben? Was mich daran nur abschreckt sind die Kosten, die dürften ja recht hoch sein!

Ich überlege auch, ob ich Schuldnerin nochmal anschreibe und zur Zahlung auffordere!
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