Zustellung Titel + Zwangsvollstreckungsmaßnahme

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Melanie
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#1

01.08.2008, 11:24

Hallo,
ich habe wieder mal eine Frage an unsere Vollstreckungsexperten.

Ich möchte aus einem gerichtlichen Vergleich vollstrecken. Da sich der Schuldner nicht hat vertreten lassen, kann ich nicht von Anwalt zu Anwalt zustellen. Daher muss ich ja über GVZ zustellen. Wie ist die Wartezeit bei gerichtlichen Vergleichen? Kann ich nicht gleichzeitig zustellen und vollstrecken?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Findik
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#2

01.08.2008, 11:28

Ja, so kenne ich es auch, dass du Zustellung mindestens gleichzeitig mit der Vollstreckung erfolgen muss.

Liebe Grüße
Findik
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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Bergzieglein
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#3

01.08.2008, 11:29

:zustimm
Dann machste halt einen Zustellungs- und Zwangsvollstreckungsauftrag
Gegenüber der Fähigkeit, die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen, ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.
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Melanie
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#4

01.08.2008, 11:31

Danke! Seht Ihr genau wie ich.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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