Ganz eilig! 2 DS in einem PÜ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#1

01.08.2008, 11:16

Ich soll einen PÜ beantragen wegen rückständigem und lfd. Kindesunterhalts. Angegeben hat der Chef 2 Drittschuldner (DS 1 soll rückständigen und lft. Unterhalt übernehmen, DS 2 soll ich nur für den lfd. Unterhalt angeben). Muss ich jetzt einen oder zwei PÜ´s machen???? Wie geb ich das mit den beiden DS und den jeweiligen Forderungen an, wenn ich das in einem PÜ machen soll?
Steh echt auf´m Schlauch und die Sache soll sofort fertig gemacht werden!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
_steffi_

#2

01.08.2008, 11:19

ich würd zwei PfüBs machen, weil es um unterschiedliche Sachen geht.
ABER:
Hast du über den laufenden und den rückständigen Unterhalt zwei Titel? Wenn nicht musst du das in einen packen.
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#3

01.08.2008, 11:21

Ich mach immer nur einen und benenne die DS zu 1 und DS zu 2. Dann mache ich erst sämtliche Anträge bezüglich DS zu 1 und spter sämliche Dinge zu DS zu 2.... Das klappt ganz gut so; das Gericht erlässt dann einen PfÜB und gibt dem GVZ die Sache zur Zustellung DS 1 und wenn der fertig ist mit Zustellen, gibt der das weiter an den nächsten GVZ zur Zustellung an DS 2.

War jetzt irgendwie hektisch geschrieben. Hast Du das verstanden???

Liebe Grüße
romex
Liebe Grüße,
Bild romex
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#4

01.08.2008, 11:22

es ist ein Antrag. Du schreibst in den Antrag, welcher Drittschuldner genau für was in Anspruch genmmen wird.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#5

01.08.2008, 11:23

würd ich auch so machen, wie romex geschrieben hat. Ich geh mal davon aus, dass Du nur einen Titel hast.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Findik
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 436
Registriert: 04.07.2008, 10:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

01.08.2008, 11:25

Also, ich habe das schonmal gemacht, aber ist eine ganze Weile her.
Es ist aber soweit ich mich erinnere nicht anders, als wenn man einen Drittschuldner angibt.
Ich würde einfach an der Stelle, wo "an den Drittschuldner:" steht, einfach beide Drittschuldner untereinander schreiben, bei Banken mache ich es immer mit Kontonummer und dazu noch mit Bankleitzahl. Und den Text natürlich dementsprechend auf zwei DS ausrichten.

Vielleicht hilft es dir ein wenig.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#7

01.08.2008, 11:30

Super. Danke euch allen vielmals, habt mir sehr geholfen. Mach das dann in einem Antrag, habe gar nicht darüber nachgedacht, dass ich nur einen Titel hab!!!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Benutzeravatar
Silke81
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 30.08.2006, 08:09
Beruf: Rechtsassistentin
Software: RA-Micro
Wohnort: Paderborn

#8

01.08.2008, 11:48

bei Banken mache ich es immer mit Kontonummer und dazu noch mit Bankleitzahl
@findik:
Die Angabe der Kontonummer würde ich weglassen, weil die bank dann nur wegen diesem Konto pfändet. Es kann ja sein, dass noch Sparbücher oder Geschäftsanteile vorliegen. Es genügt völlig, wenn man die Bank richtig bezeichnet, dann werden alle Geschäftsbeziehungen (also sämtliche Konten etc.) gepfändet und nicht nur das mit der Kontonummer angegebene. So mache ich das zumindest immer.

LG Silke
Antworten