Hallo,
wenn im Rechtsstreit der Beklagte dazu verurteilt wurde, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, müßten doch im KFB auch die verauslagten Gerichtskosten mitfestgesetzt werden, wenn ich dies beantrage?
Das Gericht hat nämlich nur die Kosten des Anwalts festgesetzt.
Liebe Grüsse
Frage zum KFB
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, das muss dann auch mit festgesetzt werden. Hast du es denn auch wirklich beantragt?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Wurden denn bereits von den Klägern Gerichtskosten eingezahlt? Wenn nicht, dann kann es sein, dass sich die Justizkasse direkt an die Gegenseite wendet und ihr eine Rechung zuschickt.
Am besten mal beim Gericht nachfragen und mit dem zuständigen Rechtspfleger sprechen. Kann ja sein, dass er sie nur vergessen hat. Denn eigentlich müssten sie mit im KfB drin sein.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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- Foren-Praktikant(in)
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Wurde beantragt, die von unserem Mandaten, also dem Kläger, gezahlten GK hinzuzusetzen. Die Rechtspflegerin hat lediglich den Betrag der Anwaltskosten festgesetzt. und unter Gründe den Zusatz hinzugefügt, daß die verauslagten Gerichtskosten in Höhe von .... zugesetzt werden, diese sind aber nicht. Diese müßten meiner Meinung nach aber auch verzinst werden.
- LuzZi
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Ruf doch einfach mal bei der Rechtspflegerin an und weise sie darauf hin. Ist schneller und kostengünstiger, als wenn man jetzt groß in die Beschwerde geht o. ä. So lassen sich Fehler immer am schnellsten aus der Welt schaffen, ich mach das immer so.
Wenn die GK tatsächlich gezahlt worden sind, dann müssen die auch verzinslich im KfB auftauchen.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Genau - sieht mir so aus, als ob die einfach nur vergessen worden sind.
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