Wie Zahlung verrechnen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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secret72

#1

28.07.2008, 16:52

Hallöle,

ich habe in einer Vollstreckungsangelegenheit aus Versäumnisurteil und KFB vollstreckt. Es wurden zwei Teilzahlungen geleistet, die ich gem. §§ 366, 367 BGB auf Kosten - Zinsen - Hauptforderung verrechnet habe. KFB wäre danach bezahlt.

Der Gerichtsvollzieher hat aber auf dem Versäumnisurteil vermerkt "Auf diesen Titel sind am .... Euro .... im Wege der ZwV. beigetrieben worden." Auf dem KFB befindet sich kein Zahlungsvermerk. Er hat uns diesen - obwohl bezahlt - auch wieder zurückgegeben, weil ZV dann nicht mehr durchführbar war.

Meine Frage - darf ich die Zahlungen dann eigentlich auf den KFB anrechnen und den dann entwertet herausgeben?

Bin grad ein bißchen hitzebedingt gehirnerweicht. :oops:


DANKE!
jenniver
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#2

28.07.2008, 17:03

Wenn der GV die Zahlungen auf das VU vermerkt hat, kannst du die Zahlungen nicht auf den KFB verrechnen, da sich das VU ja um die Zahlungen verringert, wenn du wieder den GV damit losschickst, wird er dir den kompletten Betrag um die Zahlungen reduzieren.

Warum war die ZV dann nicht mehr durchführbar?
secret72

#3

28.07.2008, 17:10

Dacht ich mir's doch. Danke, jenniver.

Geschäft war dann auf einmal geschlossen ist und zwischenzeitlich auch zwangsgeräumt.
jenniver
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#4

28.07.2008, 17:39

Was ist mit dem Privatvermögen?
Aber letztendlich ist es ja egal, mehr oder weniger Geld hätte der Gläubiger ja eh nicht bekommen. Ist bloß für euch blöd, wäre natürlich besser gewesen, erst mal einen Titel vom Tisch zu bekommen.
Allerdings ist mir noch nie aufgefallen, dass der GV Teilzahlungen auf einen Titel vermerkt.
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#5

29.07.2008, 11:15

Doch, manchmal machen die das. Aber mittlerweile selten, weil meistens vorher schon Auslagen etc. angefallen sind, die im Titel nicht inbegriffen sind.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
secret72

#6

29.07.2008, 11:47

Hatte ich jetzt auch das erste Mal, dass dieser Vermerk angebracht war.
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Olli1983
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#7

10.12.2008, 12:00

Hätte da auch mal eine Frage zur Verrechnung...

Schuldner haben seit Okt. 07 Raten auf Vergleich direkt an Gläubiger gezahlt, dann im Februar oder so aufgehört. Nun kam im August der KFB und ich hab die Schuldner aufgefordert, den Betrag an UNS zu zahlen. Jetzt hat der eine Schuldner das im Okt. an den Gläubiger gezahlt, also gingen bis jetzt alle Zahlungen zuerst auf die HF.

Jetzt soll ZV durchgeführt werden und ich brauch ein FoKo. Aber wie verrechne ich das nun? Alles erst auf die HF? Oder im FoKo zuerst auf die Kosten?? Spinnt da die RSV vielleicht dann rum?
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#8

10.12.2008, 12:06

hat der Schuldner was bei der Überweisung angegeben? Bei den Raten auf den Vergleich würde ich die auch auf die HF verrechnen - auf den KfB geht ja nicht, weil es den noch nicht gab...
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#9

10.12.2008, 12:07

Laut Gesetz musst du doch immer zuerst auf die Kosten und Zinsen und dann erst auf die Hauptforderung, außer der Schuldner vermerkt bei den Überweisungen, dass es auf die Hauptforderung verrechnet werden soll. Dies müsstest Du bei den Mandanten nachfragen, Du brauchst ja auch das genauen Überweisungsdatum, damit Du die Zahlung richtig im FoKo eintragen kannst.
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Olli1983
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#10

10.12.2008, 12:09

Ja die Raten nehme ich auf die HF. Und die Zahlung auf den KFB die aber direkt an den Gläubiger ging?? Was meint evtl die RSV dazu wenn man das jetzt auf die HF nimmt?

Der Mandant hat mir nur einen Zettel gegeben auf denen die Daten und die Höhe der Zahlungen stehen...
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